Hilfsmittelreport der BARMER
Hilfsmittel-Versorgung: Genehmigungsquote der Kassen liegt fast immer über 95 Prozent
Krankenkassen haben zuletzt für die Hilfsmittelversorgung ihrer Versicherten pro Kopf und Jahr 150 bis 171 Euro ausgegeben. Die Altersstruktur in einer Kasse prägt die Unterschiede – auch die Genehmigungspraxis variiert.
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Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung für Geräte zur kontinuierlichen Glukosemessung haben zwischen 2020 und 2024 überdurchschnittlich um 32 Prozent zugelegt, heißt es im Hilfsmittelreport der BARMER.
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Berlin. Die Genehmigungsquote von Hilfsmittelverordnungen variiert zwischen verschiedenen Krankenkassen beträchtlich. Darauf weit der Hilfsmittelreport 2025 der BARMER hin.
Die BARMER hat dazu die Transparenzberichte verschiedener Krankenkassen in den Jahren 2021 und 2023 ausgewertet. Danach liegen die Genehmigungsquoten in der Regel bei 95 (DAK, IKK classic) bis 99,8 Prozent (Siemens BKK). Annähernd so hohe Werte weisen die Techniker (98,3 Prozent), BARMER (98,8 Prozent) oder die AOK Bayern (98,9 Prozent) auf.
Deutlich davon weicht die Quote bei der AOK Rheinland-Hamburg ab, die im Jahr 2023 92,6 Prozent betrug. Die Kasse genehmigte im entsprechenden Jahr demnach über 324.000 Anträge für Hilfsmittelversorgungen nicht. Dies seien 50.000 abgelehnte Anträge mehr als bei den beiden größten Kassen (TK und BARMER) zusammen, heißt es in dem Report.
Hilfsmittelversorgung
Für Brustprothesen, Hör- und Sehhilfen greifen Patienten in die eigene Tasche
Anders als andere Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung entwickeln sich die Ausgaben für die Hilfsmittelversorgung mit rund plus fünf Prozent pro Jahr relativ stetig. Im Vorjahr addierten sich die Gesamtausgaben auf 11,5 Milliarden Euro. Je nach Kassenart schwankten die Ausgaben je Versicherten von 150 Euro (Betriebskrankenkassen) bis 171 Euro (Knappschaft) – der GKV-Durchschnitt betrug 156 Euro.
Altersstruktur entwickelt sich je nach Kassenart unterschiedlich
In den vergangenen Jahren fielen die Steigerungsraten der Ausgaben bei der Knappschaft und im AOK-System unterdurchschnittlich aus, wohingegen Innungs- und Betriebskassen überdurchschnittliche Ausgabensteigerungen verzeichneten. Grund dafür sei insbesondere die unterschiedliche Altersstruktur der Versicherten je nach Kassenart.
Zwischen 2020 und 2024 ist der Altersdurchschnitt bei der Knappschaft und im AOK-System gesunken, dagegen zeigte sich im IKK- und BKK-System eine überdurchschnittliche Alterung ihrer Versicherten, heißt es im BARMER-Report. Hilfsmittelausgaben entstehen vor allem im hohen Lebensalter, so dass eine sich verändernde Alterstruktur die Ausgabenentwicklung beeinflusst.
Auffällige Abweichungen zeigen sich auch bei einer regionalen Untersuchung der Hilfsmittelversorgung. Dies gilt auch dann, wenn eine sogenannte standardisierte Bevölkerung zum Maßstab genommen wird, um Unterschiede bei der Alters- und Geschlechtsstruktur in den Bundesländern zu egalisieren.
NRW mit anteilig auffällig vielen Hilfsmittelpatienten
Die Zahl der Hilfsmittelpatienten je 1.000 Versicherte liegt dann im Jahr 2024 in Bremen (minus 6), Sachsen und Brandenburg (jeweils minus 5) und in Baden-Württemberg (minus 4) deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Dagegen weisen das Saarland (plus 8) und Nordrhein-Westfalen (plus 10) auffällig viele Versicherte auf, die Hilfsmittelversorgungen erhalten. Der Bundesdurchschnitt beträgt 243 Hilfsmittelpatienten je 1.000 Versicherte.
Deutlich anders sieht die Karte aus, wenn die durchschnittlichen Kosten je Hilfsmittelpatient im Jahr 2024 verglichen werden. Verzichtet man auf die Bevölkerungsstandardisierung, ergeben sich bei bundesweiten Durchschnittskosten von 583 Euro je Versicherten erhebliche Abweichungen. Baden-Württemberg und Bayern weisen Ausgaben auf, die um sieben Prozent unter dem Schnitt liegen. In Sachsen (plus 11 Prozent), Thüringen und Sachsen-Anhalt (plus 13 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (plus 19 Prozent) sind die Ausgaben deutlich über dem Bundesschnitt.
GKV-Versicherte haben im vergangenen Jahr bei Hilfsmitteln Mehrkosten in Höhe von 1,03 Milliarden Euro aus der eigenen Tasche bezahlt. Der Mehrkosten-Anteil lag zwischen 2019 und 2024 stabil zwischen acht und neun Prozent der gesamten Leistungsausgaben. Dabei entfallen rund zwei Drittel der Summe auf Hörhilfen. (fst)