Pflegeversicherung

Höhere Entlastung für Eltern noch kein Thema

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BERLIN. Die Bundesregierung sieht aktuell keinen Anlass, die derzeitige Beitragsentlastung für Eltern in der Pflegeversicherung zu überprüfen.

Sie will erst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Sache abwarten. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hervor.

Im Januar hat das Sozialgericht Freiburg den Karlsruher Richtern die Frage vorgelegt, ob es mit dem Grundgesetz in Einklang steht, dass die Eltern von mehreren Kindern in gleicher Weise zu Beiträgen in der Pflegeversicherung herangezogen werden wie Versicherte mit nur einem Kind (Az.: S 6 KR 448/18).

Ende 2004 hat die damalige rot-grüne Bundesregierung im Kinderberücksichtigungs-Gesetz festgelegt, dass kinderlose Versicherte, insofern sie älter als 23 Jahre sind, einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozent zahlen müssen.

Damit reagierte sie auf das "Beitragskinder-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts vom April 2001 (1 BvR 1629/94), das den "generativen Beitrag" von Eltern in einer umlagefinanzierten Versicherung betont hat. Die AfD fordert, dass Gesetz zu überprüfen. (fst)

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