Krankenhausplanung
Höhere Mindestmengen in der Frühchen-Versorgung: Herr Hecken bleibt standhaft
Drei Länder legen Verfassungsbeschwerde gegen die Normgebung der Selbstverwaltung ein. Anlass sind strengere Vorgaben bei der Frühchen-Behandlung. G-BA-Chef Josef Hecken reagiert gelassen. Gut so.
Veröffentlicht:
Versorgung eines Frühchen: Mindestmengen sorgen weiter für Streit zwischen Ländern und G-BA.
© Holger Hollemann/picture alliance
Berlin. Der Streit schwelt seit Langem. Gegenstand ist die schrittweise Anhebung der Mindestmengen zur Frühchen-Versorgung auf 25. Seit dem Jahr 2024 dürfen nur noch Spezialkliniken untergewichtige Neugeborene (unter 1250 Gramm) versorgen, die die strengeren Vorgaben erfüllen.
Beteiligte am Disput sind ein paar Bundesländer, allen voran Baden-Würrtemberg mit dem grünen Gesundheitsminister Manne Lucha, und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Person seines Unparteischen Vorsitzenden, Professor Josef Hecken.
Alphatier gegen Alphatier. Sowohl Lucha als auch Hecken begleiten die Gesundheitspolitik seit Ewigkeiten. Pointiert und bei Bedarf hörbar.
„Qualitätssicherung dank Mindestmengen“
Zuletzt hat Baden-Württemberg den Streit um die Frühchen-Mindestmenge eskaliert: Gemeinsam mit Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt hat das Land in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die Normgebung der gemeinsamen Selbstverwaltung eingelegt.
„Die Klage sehen wir als notwendiges letztes Mittel, um die verbriefte Hoheit der Länder bei der Krankenhausplanung gegen wiederholte Eingriffe des G-BA zu schützen“, ließ Lucha verlauten.
Frühchen, Stammzelltransplantation, Psychiatrie
Drei Bundesländer ziehen gegen den G-BA vors Bundesverfassungsgericht
Laut G-BA kamen in Deutschland im Jahr 2023 rund 8.000 Kinder auf die Welt und wogen bei ihrer Geburt zwischen 500 und 1.500 Gramm. Dass sie überleben können, dafür soll laut Hecken auch die „Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung dank sogenannter Mindestmengen“ sorgen.
„Kinder, die bei ihrer Geburt nur einen Bruchteil des durchschnittlichen Geburtsgewichts erreichen, haben dann beste Chancen auf einen weitestgehend sicheren und guten Start ins Leben, wenn sie in Kliniken mit einem erfahrenen Behandlungsteam geboren werden“, erklärte Hecken zum „Welt-Frühgeborenen-Tag“ Mitte November.
Steigende Erfahrung, bessere Ergebnisse
Studien – und Evidenz ist laut Hecken Maßstab der Arbeit des G-BA – belegten: „Bei der höchst anspruchsvollen, aber planbaren medizinischen Versorgung von stark untergewichtigen Frühchen werden mit steigender Erfahrung auch bessere Behandlungsergebnisse erzielt.“
Dahinter müssten auch wirtschaftliche Interessen der Kliniken zurückstehen. Hecken verweist auf eine Urteilsbegründung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg. Tenor: Der Schutz des menschlichen Lebens sei zentral, auch wenn nur wenige Leben durch höhere Qualitätsstandards gerettet würden.
Und wie blickt Hecken auf die Klage der Länder? Entspannt, trifft es am besten: „Auch für Bundesländer, zu deren Aufgabe die Krankenhausplanung gehört, sollte der Schutz des Lebens vornehmste Aufgabe sein – nicht nur am Welt-Frühgeborenen-Tag.“ (hom)









