Finanzen

Höhere Pflegebeiträge – und Fahren auf Sicht

Jetzt ist die Pflege bis 2022 finanziert, glaubt die Regierung. Langfristige Pläne lässt sie nicht erkennen.

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BERLIN. Die Bundesregierung sieht bei der Finanzierung der Pflege in den kommenden Jahren wenig Handlungsbedarf. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion hervor. „Trotz ständig steigender Beitragssätze und Eigenanteile der Pflegebedürftigen ist die Bundesregierung bei der künftigen Finanzierung der Pflege erschreckend konzeptionslos. Sie handelt nach dem Prinzip: Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen“, kommentierte die pflegepolitische Sprecherin der FDP, Nicole Westig, die Antworten.

Demnach geht die Bundesregierung davon aus, dass der für Januar 2019 geplante Beitragssprung von 0,5 Prozentpunkten bis 2022 ausreichend sein wird. Mit den so zu erzielenden Mehreinnahmen von rund 7,6 Milliarden Euro im Jahr könnten sowohl die Defizite aus der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in der vorangegangenen Legislaturperiode als auch die geplanten Mehrausgaben der laufenden Legislatur beglichen werden.

Mehr Förderung privater Pflegezusatzversicherungen als mit dem „Pflege-Bahr“ plant die Regierung derzeit nicht. Dabei handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss von 60 Euro, der unter dem ehemaligen FDP-Gesundheitsminister Daniel Bahr 2013 eingeführt wurde. Derzeit nehmen 834.021 Versicherte die Förderung in Anspruch.

Auch bei dem von allen Versicherten gemeinsam angesparten Sondervermögen zur Abfederung von Beitragserhöhungen ab dem Jahr 2035 sieht die Regierung keinen Anlass, etwas zu ändern. Dafür werden 0,1 Prozentpunkte des Beitrages, etwa 1,4 Milliarden Euro im Jahr, für die Zeiten zurückgelegt, wenn das Gros der „Baby-Boomer“ in ein Alter kommen, in dem die Wahrscheinlichkeit des Eintritts von Pflegebedürftigkeit steigt. Derzeit zahlt dieser Fonds Negativ-Zinsen.

Eine Vollversicherung in der Pflege sowie Steuerzuschüsse zur Finanzierung der Pflege hat die Regierung derzeit nicht auf dem Zettel. Dafür bedürfe es Vereinbarungen der Koalitionspartner. Dies gelte auch für die Einführung einer kapitalgedeckten Pflichtversicherung . (af)

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