Hoppe will absoluten Schutz

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BERLIN (hom). Als "wichtigen Beitrag" zum Schutz des Patient-Arzt-Verhältnis hat der Chef der Bundesärztekammer (BÄK), Professor Jörg Dietrich Hoppe, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung bezeichnet. Die Karlsruher Richter hatten am Dienstag entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Die Daten müssten "unverzüglich" gelöscht werden.

Hoppe sagte, jede berufliche Kommunikation des Arztes müsse vor staatlichem Zugriff geschützt werden. Die jetzt gekippte Vorratsdatenspeicherung sei aber "nur ein Teil der Telekommunikationsüberwachung durch Ermittlungsbehörden".

Lesen Sie dazu auch: Richter bremsen Datenhunger des Staates "Dem neugierigen Blick Grenzen gesetzt"

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