IV-Versorgung - Wunsch trifft auf Wirklichkeit

Integrationsverträge galten als kreative Spielwiese für Kassen, die langfristig die Regelversorgung verbessern sollten. Von Ausnahmen abgesehen hat sich diese Hoffnung nicht erfüllt.

Von Ina Harloff Veröffentlicht:
Der IV-Vertrag Tinnitus ist interdisziplinär angelegt. © Kneschke / Shotshop.com

Der IV-Vertrag Tinnitus ist interdisziplinär angelegt. © Kneschke / Shotshop.com

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BERLIN. Das ist es, was sich Patienten von einer integrierten Versorgung erhoffen: Ein reibungsloses Schnittstellenmanagement, vor allem im Übergang von der stationären zur ambulanten Versorgung und bei der Nachsorge im häuslichen Bereich, sowie eine vernetzte Betreuung durch Haus- und Facharzt sowie Therapeuten.

Die Sektorengrenzen sind so starr wie ehedem

Die Realität sieht oft anders aus: "Zwischen den Erwartungen der Patienten und den Möglichkeiten, die das Modell der integrierten Versorgung bietet, liegen Welten", sagt Berlins Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke). So gebe es noch immer Konstruktionshemmnisse, die überwunden werden müssten. Allen voran die Finanzierungssystematik und die starre Grenze zwischen den Versorgungssektoren. Letzteres kann Susanne Hertzer von der Techniker Krankenkasse Berlin-Brandenburg bestätigen. Ihrer Ansicht nach verhindert die Sektorengrenze, dass Kassen das Wettbewerbsinstrument der IV-Verträge häufiger nutzen.

"Der Versuch, solche Verträge zu generieren, ist schwierig", sagt Professor Ulrich Frei, Ärztlicher Direktor der Charité Universitätsmedizin. Die Charité hat mehrere IV-Verträge laufen, die zum größten Teil mit überregionalen Ersatzkassen geschlossen wurden. So zum Beispiel den integrierten Versorgungsvertrag Tinnitus, an dem 369 Patienten im Jahr 2009 teilgenommen haben.

Dabei arbeitet die Charité mit 20 niedergelassenen HNO-Ärzten zusammen, die aufgrund gesonderter Vereinbarungen mit den Vertrags-Kassen der Charité befugt sind, Tinnitus-Patienten zuzuweisen. Der IV-Vertrag Tinnitus erfüllt die Ansprüche an ein Modell der integrierten Versorgung - er funktioniert sektorübergreifend, interdisziplinär und interprofessionell. An der Behandlung der Patienten wirken HNO-Ärzte, Audiometristen, Psychologen, Internisten, Physiotherapeuten und - bei Bedarf - auch Radiologen mit.

Dennoch ist nach Angaben von Frei die Zahl der an den IV-Verträgen teilnehmenden Patienten im Vergleich zur Gesamtzahl der Patienten gering. Auch schwanke die Bereitschaft zum Abschluss der Verträge von Kasse zu Kasse stark. Dies und die oft kleinteiligen Verträge machen die IV-Vertragslandschaft unübersichtlich. Die Gefahr der Unübersichtlichkeit sieht auch Lompscher: "Meine Behörde hat keinen Überblick darüber, wie viele Verträge, von welchen Krankenkassen geschlossen, es gibt", sagt die Senatorin. Kursierende Zahlen seien mit Vorsicht zu genießen, denn die Meldung der Verträge erfolge freiwillig und manchmal auch mehrfach, wenn zum Beispiel mehrere Kassen beteiligt sind.

Begleitforschung zu den Verträgen existiert nicht

Genaue Zahlen, wie viele IV-Verträge seit dem Auslaufen der Anschubfinanzierung gekündigt wurden, gibt es nicht. "Ein Teil der Verträge sind gekündigt worden, aber eher aus inhaltlichen Gründen", sagt Franz Knieps, ehemaliger Abteilungsleiter Gesundheitsversorgung im BMG. Es habe aber keine Kündigungsflut gegeben. Sowohl Knieps als auch Lompscher zeigen sich ernüchtert über die Entwicklung der IV-Verträge. "Für Berlin kann ich nicht sehen, dass die Patientenzufriedenheit mit diesen Verträgen zugenommen hat", so Lompscher. Eine wissenschaftliche Begleitforschung zu den Verträgen existiert nicht. Diese sei bei Einführung der IV-Verträge ausgeschlossen worden, um mehr Akteure für die Beteiligung zu gewinnen, so Knieps.

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