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Nach Ende der Pandemie

Impfstofflieferungen: EU-Kommission passt Vertrag mit BioNTech/Pfizer an

Die Europäische Kommission hat sich mit den Pharmaunternehmen BioNTech/Pfizer über die Lieferungen von SARS-CoV-2-Vakzinen geeinigt. Dabei orientieren sich die Staaten an der epidemiologischen Lage.

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Die Lieferung von Corminaty  soll künftig dem Bedarf angepasst werden.

Die Lieferung von Corminaty® soll künftig dem Bedarf angepasst werden.

© SvenSimon / Frank Hoermann / picture alliance

Brüssel. Die Europäische Kommission hat ihren Vertrag mit den Pharmaunternehmen BioNTech/Pfizer zur Lieferung von Corona-Impfstoff angepasst. Damit werde der von den Mitgliedstaaten vorgenommenen Bewertung des sich ändernden Bedarfs an COVID-19-Impfstoffen besser Rechnung getragen und die epidemiologische Lage berücksichtigt, heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission von Freitag.

Gleichzeitig werde weiterhin der Zugang zur neuesten verfügbaren Version des Impfstoffs für den Fall gesichert, dass künftig besorgniserregende Virusvarianten auftreten.

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Die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides erklärte: „Ich begrüße nachdrücklich die mit und im Namen unserer Mitgliedstaaten mit BioNTech-Pfizer erzielte Einigung, die Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen an den sich wandelnden Bedarf anzupassen. Wir haben die Pandemie weitgehend durch unsere Impfstoffe und Impfungen unter Kontrolle gebracht.“

COVID-19 sei zwar kein globaler Gesundheitsnotstand mehr, bleibe aber eine Bedrohung. „Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass wir auf die kommenden Jahre vorbereitet sind.“

Das sind die Anpassungen des bestehenden Vertrags

  • Die Mitgliedstaaten erwerben weniger Impfdosen. Ein Teil der ursprünglich vereinbarten Dosen wird gegen eine Gebühr in optionale Dosen umgewandelt.
  • Der Zeitraum, über den sich die Mitgliedstaaten den Impfstoff liefern lassen können, wurde auf vier Jahre ab jetzt verlängert.
  • Bis Vertragsende sind weiterhin zusätzliche Dosen erhältlich (maximal so viele wie ursprünglich vereinbart), damit der Bedarf gedeckt werden kann, falls die Fallzahlen steigen und sich die epidemiologische Lage verschlechtert.
  • Es besteht weiterhin Zugang zu an neue Varianten angepassten Impfstoffen, sobald diese von den Regulierungsbehörden zugelassen wurden. (eb)
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