In Niedersachsen will die Kammer die Wahlgänge straffen

HANNOVEr (cben). Die Ärztekammer Niedersachen (ÄKN) will das Wahlprozedere in der ärztlichen Selbstverwaltung straffen.

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Das hat der Ausschuss für Satzungs- und Geschäftsordnungsfragen vorgeschlagen und ein neues Verfahren bei den Wahlen zu den elf Bezirksstellenvorständen im Land angeregt. Danach sollen die bisherigen drei Wahlgänge - Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und fünf Beisitzer - zu einem einzigen Wahlgang zusammengefasst werden. Dann können die Mitglieder den kompletten siebenköpfigen Vorstand en bloc wählen. Dieser bestimmt dann aus seiner Mitte den Vorsitzenden und den Stellvertreter.

Der Kammervorstand unterstützt den Vorschlag, teilte die Kammer mit und empfiehlt ihn den Bezirksstellenvorständen zur Diskussion. Es sei damit zu rechnen, dass die Frühjahrs-Kammerversammlung 2009 einen entsprechenden Tendenzbeschluss fasst. Dieser solle dann Ende kommenden Jahres in eine Satzungsänderung münden. Die Gremien der 17. Wahlperiode könnten dann im Wahljahr 2010 auf Bezirksstellenebene nach dem neuen Verfahren bestimmt werden.

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