Antwort der Bundesregierung

„Innovative“ Versorgungsangebote: Bundesregierung sieht KVen in der Überwachungspflicht

Ob im Kaufhaus oder in der Drogerie: Auf die Bewertung neuer Versorgungs-Akteure lässt sich die Bundesregierung nicht ein. Es sei Sache der KVen zu prüfen, ob alles mit rechten Dingen zugeht.

Veröffentlicht:
Im „Medical Center“ im Mosbach (Baden-Württemberg) können Videosprechstunden mit Ärztinnen und Ärzten vereinbart werden.

Im „Medical Center“ im Mosbach (Baden-Württemberg) können Videosprechstunden mit Ärztinnen und Ärzten vereinbart werden.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Berlin. Kaufland, eine Tochter der Schwarz-Gruppe (Lidl), bietet im baden-württembergischen Mosbach in einem „Medical Center“ Videosprechstunden mit Ärzten an.

Die Drogeriemarktkette dm wiederum offeriert in einigen Filialen Gesundheitschecks. Dazu gehören Augenscreenings, eine KI-gestützte Hautanalyse mit Online-Kontakt zu einem Hautarzt sowie Blutanalysen.

Doch zu all dem will die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Julia-Christina Stange inhaltlich nicht Stellung nehmen.

Lesen sie auch

Es sei Sache der Kassenärztlichen Vereinigungen, „die Gewähr dafür zu übernehmen, dass die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht“, so die Position von BMG-Staatssekretär Tino Sorge (CDU).

Auch dass vertragsärztliche Tätigkeiten außerhalb des Vertragsarztsitzes erbracht werden, sei zulässig, „sofern die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen vorliegen“, bescheidet das BMG der Fragestellerin.

Lesen sie auch

Eindeutig ist die BMG-Position, wenn Versicherte im Rahmen solcher Versorgungsangebote gegebenenfalls zu Selbstzahlerleistungen oder individuellen Gesundheitsleistungen an Stelle der ihnen zustehenden GKV-Leistung gedrängt werden. Dies sei ein Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten.

Es gehöre ebenfalls zum Aufgabenspektrum der KVen, über die Einhaltung der vertragsärztlichen Pflichten zu wachen und „bei Verstößen geeignete Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen“, heißt es in der Antwort. (fst)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Netzwerkkabel

© tbcgfoto / stock.adobe.com

Abrechnung in Gefahr

TI: Alte Konnektoren müssen bis Ende 2025 ausgetauscht sein!

Ein Mädchen wird geimpft.

© KMPZZZ / stock.adobe.com

Cochrane Reviews

HPV-Impfung schützt vor Gebärmutterhalskrebs und Krebsvorstufen