Internistentag

Internisten warnen vor zusätzlicher Bürokratie für Ärzte

Die Internisten kritisieren Spahns Versorgungsgesetz: Es bringe noch mehr Bürokratie, aber wenig (Patienten-)Nutzen.

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BERLIN. Die Rechnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wird so nicht aufgehen, ist sich der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) sicher. Auf dem 11. Deutschen Internistentag in Berlin stellte BDI-Präsident Dr. Hans-Friedrich Spies klar, dass die Vorgabe von offenen Sprechstunden für Grundversorger weder für die Versorgung noch die Entschärfung der Terminsituation von GKV-Patienten etwas bringe. Genauso kritisch sieht der Verband die geplante Erweiterung der Pflichtsprechzeit.

"Wir bekommen einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand", warnte Spies. "Wir wissen doch gar nicht, wie viele Sprechstunden heute angeboten werden." Die Vertragsärzte hätten das zwar irgendwann mal der KV gemeldet, aber um die heute realen Werte zu erhalten, müsse die KV dies neu evaluieren – und künftig prüfen. Genauso stehe es um die Frage, was ein neuer Patient oder ein Notfall ist. "Das muss erst einmal definiert werden", so Spies.

Mit dem TSVG entwickele sich die KV zunehmend in Richtung staatlich gelenkter Sicherstellungsbehörde, mahnt der Verband.

Gleichzeitig fordern die Internisten den Gesetzgeber auf, wenn er schon extrabudgetäre Leistungen – etwa für die Behandlung neuer Patienten verspricht –, dass er dann auch feste Spielregeln für die zugehörige Bereinigung der ärztlichen Gesamtvergütung festlegt. Denn diese werde unweigerlich notwendig, da die Kassen nicht bereit seien für die Entbudgetierung von Leistungen, die schon im System sind, extra Geld zu zahlen.

"Es darf nicht zum System rechte Tasche linke Tasche führen", sagte Spies. Nach Vorstellung des BDI sollte sichergestellt werden, dass es zu einer Nettobereinigung kommt: Also für die Honorarbereinigung nur das tatsächlich an die Ärzte gezahlte Honorar (nach Quotierung und Honorarverteilung) und nicht die von den Ärzten angeforderten Leistungen herangezogen werden. Außerdem müsse die Bereinigung einmalig retrospektiv erfolgen, denn nur so werde erreicht, dass – wie vom Gesetzgeber gewollt – die Kassen das Morbiditätsrisiko für die vorgesehenen Leistungen tragen. "Wir sind skeptisch, dass die Selbstverwaltung das hinbekommt", sagte Spies, daher solle der Gesetzgeber tätig werden.

Spies: "Wir halten die Bereinigung für den Schlüssel dafür, dass das, was der Gesetzgeber plant, auch tatsächlich umgesetzt wird."

Die im Kleinen angesetzte Entbudgetierung nehme der Verband durchaus positiv zur Kenntnis. "Man hätte sich die ganze Terminservice-Geschichte aber sparen können, wenn man den Budgetzwang für Praxen komplett aufgelöst hätte", so Spies. Zumal die neuen Regeln auch neue Versorgungslücken hervorrufen könnten, wie der 2. Vize-Präsident des BDI Dr. Ivo Grebe skizzierte: "Das Gesetz setzt Anreize, sich mehr um neue Patienten als um Chroniker zu kümmern." Denn erstere würden besser vergütet.

Keine Antwort liefere Spahns Gesetzentwurf zudem auf die dringende Frage der Gewinnung ärztlichen Nachwuchs. Laut BDI wäre es wichtig, die Studienkapazitäten für Humanmedizin sofort um mindestens zehn Prozent zu erhöhen, so dass dann in zehn bis zwölf Jahren wieder genügend Ärzte im System vorhanden wären. (reh)

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