Zusatzbeitragssatz für 2023

Jetzt amtlich: Zusatzbeitrag steigt im Schnitt um 0,3 Punkte

16,2 Prozent werden die gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr durchschnittlich als Beitragssatz aufrufen. Der Zusatzbeitragssatz steigt damit von 1,3 auf 1,6 Prozent.

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Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für 2023 bekannt gegeben. Erwartungsgemäß beträgt dieser 1,6 Prozent, dies entspricht einer Erhöhung um 0,3 Punkte im Vergleich zum laufenden Jahr.

Der allgemeine Beitragssatz der GKV bleibt einheitlich auf 14,6 Prozent festgeschrieben, so dass sich im Durchschnitt sich ein Beitragssatz von 16,2 Prozent ergeben wird. Allerdings handelt es sich bei den 1,6 Prozent um eine Rechengröße – im laufenden Jahr rangiert der Zusatzbeitrag bei den geöffneten Krankenkassen von 15,0 (BKK Pfaff) bis 16,3 Prozent (AOK Nordwest und AOK Nordost).

Die Anhebung um 0,3 Punkte ist keine Überraschung, sondern war von der Ampel-Koalition bereits so programmiert: Am 20. Oktober hat der Bundestag das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verabschiedet, dass die Kassen verpflichtet, 2,5 Milliarden Euro aus ihren Reserven zum Ausgleich des GKV-Defizits von geschätzt 17 Milliarden Euro beizusteuern.

Erhöhung nur um 0,2 Punkte war nicht durchzuhalten

Wenige Tage zuvor hatte der Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) angesichts einer etwas günstigeren Einnahmeentwicklung einen Aufschlag von nur 0,2 Prozent für nötig gehalten. Da auf den letzten Metern der parlamentarischen Beratungen der Sparbeitrag der Kassen um 1,5 Milliarden Euro gesenkt wurde, muss aus Sicht der Koalitionäre der Zusatzbeitrag doch um 0,3 Punkte steigen. Denn 0,1 Prozent Beitragssatzerhöhung entsprechen rund 1,6 Milliarden Euro.

Allerdings sind im kommenden Jahr auch unterjährige Erhöhungen des Zusatzbeitrags durch einzelne Kassen nicht unwahrscheinlich: Ihre Rücklagen wurden zwangsweise durch den Gesetzgeber so radikal rasiert, dass insbesondere bei kleineren Kassen unerwartete Ausgabenspitzen auf den Zusatzbeitrag durchschlagen könnten.

Insbesondere für Gutverdiener ergeben sich substanziell höhere GKV-Beiträge: Denn parallel wird auch die Beitragsbemessungsgrenze im kommenden Jahr um 1800 Euro auf 59.850 Euro (monatlich: 4987,50 Euro) angehoben.

Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz gilt selbst in den Augen seiner Urheber nur als Notstopfen. Bis Ende Mai kommenden Jahres will das BMG weitergehende Vorschläge für eine „stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der GKV“ vorlegen. (fst)

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