AMNOG-Bewertung aus Ärzte-Sicht

KBV: Wirtschaftlichkeit bei Mischpreisen nach wie vor unklar

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen mahnt gesetzgeberische Klarstellung bei der Verordnung von Arzneimitteln in Subpopulationen an, für die kein Zusatznutzen anerkannt ist.

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„Die frühe Nutzenbewertung hat sich als ein sinnvolles und wichtiges Instrument erwiesen, um den therapeutischen Stellenwert neuer Arzneimittel zu beurteilen“, so das Fazit des KBV-Vorsitzenden Dr. Andreas Gassen.

Die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung seien für fast alle Ärzte relevant. Bei den hausärztlichen Praxen verordnen über 90 Prozent fünf oder mehr AMNOG-Präparate. In der Nutzung von innovativen Arzneimitteltherapien liegen die Hausärzte an der Spitze, gefolgt von fachärztlichen Internisten wie beispielsweise Onkologen.

Ein nach wie vor ungelöstes Problem sei die Frage der Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln mit Mischpreisen.

Widersprüche zwischen Leitlinien und Nutzenbewertung

Zur Abwehr von Regressen empfiehlt die KBV eine sorgfältige Dokumentation für den Fall, in dem ein Arzt ein Arzneimittel für eine Subpopulation verordnet, für die kein Zusatznutzen anerkannt ist. Grundsätzlich lösen lasse sich das Problem aber nur mit einer gesetzgeberischen Klarstellung. Notwendig sei dies auch deshalb, weil es teils Widersprüche zwischen Ergebnissen der Nutzenbewertung und Leitlinien der Fachgesellschaften gebe.

Als hilfreich bewertet die KBV das elektronische Arzt-Informationssystem AIS, das die Ärzte aktuell über Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung informiert.

„Maßgeblich aus Sicht der KBV bleibt, dass das AIS den Ärzte Hilfe bei der Verordnung bietet, ohne steuernd in diese einzugreifen. Aus Information darf keine kassengesteuerte Verordnungskontrolle werden, die zu Verordnungseinschränkungen und einer Regressbedrohung für Ärzte führen würde“, so Gassen. (HL)

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