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KBV rechnet mit Gesetzgebung ab

Versorgungsstärkungsgesetz, E-Health-Gesetz, Anti-Korruptions-Gesetz und mehr: Die KBV hat eine Bilanz der Gesetzgebungsverfahren gezogen, die jüngst auf den Weg gebracht wurden. Und die fällt sehr gemischt aus.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Die KBV hat eine Bilanz der jüngsten Gesetzgebungsverfahren gezogen.

Die KBV hat eine Bilanz der jüngsten Gesetzgebungsverfahren gezogen.

© Michaela Illian

BERLIN. Der "Masterplan Medizinstudium 2020" steht unmittelbar vor dem Start. Eine erste Arbeitssitzung ist am kommenden Dienstag, 7. Juli, im Bundesgesundheitsministerium angesetzt.

Ob sich die Erwartungen an den Plan vollständig erfüllen, hat KBV-Vorstand Regina Feldmann angezweifelt. Eine zielgerichtete Auswahl von Studienbewerbern lasse sich aus verfassungsrechtlichen Gründen voraussichtlich nur schwer einführen, sagte Feldmann am Mittwoch in Berlin.

Die wissenschaftliche Literatur kenne zudem keine Kriterien, anhand derer geeignete Bewerber ausgesucht werden könnten.

Geplant war unter anderem, Bewerber bevorzugt zu behandeln, die sich nach dem Studium in ihren Heimatregionen als Landärzte niederließen.

Die Förderung der Praxisnähe in der Ausbildung und die Stärkung der Allgemeinmedizin im Studienverlauf sind weitere Schwerpunkte des Masterplans. Das Fach Allgemeinmedizin sei in vielen der 33 medizinischen Fakultäten nur schwach sichtbar.

Kritik am Versorgungsstärkungsgesetz

Bei einem Resümee der gesundheitspolitischen Vorhaben der großen Koalition kritisierte Feldmann, dass es nach wie vor keine gesetzliche Vorgabe für eine Förderstruktur der ambulanten Weiterbildung gebe.

Dass mit dem Versorgungsstärkungsgesetz die Kompetenzzentren eigens gefördert werden, strich Feldmann als positiv heraus. Solche Zentren, die für junge Ärzte eine nahtlose Weiterbildung organisieren, gibt es bislang nur in Baden-Württemberg und Hessen.

Dort haben sich Feldmann zufolge die Weiterbildungszeiten von im Schnitt 8,4 Jahren auf sechs Jahre verkürzt.

Als Signal für zukünftige Entwicklungen wertete Feldmann die Tatsache, dass das von der KBV vorgeschlagene Stiftungsmodell zur Finanzierung der Weiterbildung im Gesetzestext bereits erwähnt worden ist.

Das Versorgungsstärkungsgesetz verfehle seine ursprünglichen Ziele, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Es markiere eine Schwächung der ambulanten selbstständigen Versorgungsstrukturen.

Da die niedergelassenen Ärzte durch das Gesetz nicht mit Honorarkürzungen oder Einschränkungen ihrer beruflichen Freiheiten konfrontiert würden, blieben die von dem Gesetz ausgelösten kritischen Entwicklungen von der Ärzteschaft eher unbemerkt.

Ein kommunales MVZ störe einen niedergelassenen Arzt nicht. Tatsächlich handele es sich dabei aber um einen Systembruch.

Ärztliche Kooperation kriminalisiert?

Besorgt zeigte sich Gassen über die geplanten Regelungen im Korruptionsgesetz. Die "Lex Ärzte" sei zwar vom Tisch, weil das Gesetz alle Heilberufe erfasse. Er befürchte aber, dass ärztliche Kooperationen kriminalisiert werden könnten.

"Bei allen Kooperationen fließt Geld", sagte Gassen. Es müsse dringend eine deutliche, rechtssichere und belastbare Abgrenzung erwünschter Formen der Zusammenarbeit von unerwünschten geben.

Mit Blick auf das E-HealthGesetz forderte Gassen eine stärkere Verpflichtung der PVS-Hersteller, den geplanten Medikationsplan technisch zu unterstützen. Gleiches gelte für das Interoperabilitätsverzeichnis.

Dass die Ärzte nicht in der mit dem Präventionsgesetz installierten Nationalen Präventionskonferenz sitzen, kritisierte Feldmann. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass dies in der Zukunft neu verhandelt werden könne.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 02.07.201518:10 Uhr

Wenn man Gesetze...

und Gesetzgebungsverfahren kritisieren oder gar wie die KBV "mit der Gesetzgebung abrechnen" will, müsste man sich erstmal sachkundig machen bzw. verstehen, um was es eigentlich geht?

Die schwammige Aussage von KBV-Vorstand Dipl. med. Regina Feldmann, "das Fach Allgemeinmedizin sei in vielen der 33 medizinischen Fakultäten nur schwach sichtbar" sollte durch Fakten unterlegt sein. Prof. Ferdinand Gerlach führte dazu bereits 2014 auf die Frage: "Jahrzehntelang hat die Allgemeinmedizin an den medizinischen Fakultäten in Deutschland ein Schattendasein geführt. Jetzt scheint das Fach plötzlich auf der Überholspur zu sein. Warum ist das so?" Folgendes aus:

"Ja, das kann man so sagen. Wir haben mittlerweile an 20 der 37 medizinischen Fakultäten selbstständige Institute oder Abteilungen für Allgemeinmedizin. Das ist sicherlich ein Erfolg. An weiteren sieben Standorten (Lübeck, Oldenburg, Mainz, Homburg, Tübingen, Würzburg, LMU München) wurden Verfahren zur Etablierung ganz neuer Lehrstühle begonnen oder stehen in Kürze bevor..." http://www.allgemeinarzt-online.de/a/1631690

Da wäre es für die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) an der Zeit, allen Hochschulen o h n e Lehrstuhl ("Leerstuhl") für Allgemeinmedizin konsequent mit Fristsetzung den Entzug der GKV-Kassenzulassung anzudrohen, weil der GKV-Versorgungsauftrag ebenso wie beim Fehlen anderer entscheidender klinischer Fächer damit nicht erfüllt wird.

Beim Versorgungsstärkungsgesetz offenbart KBV-Vorstands-Chef Dr. med. Andreas Gassen komplette gesundheitspolitische bzw. gesundheitsökonomische Inkompetenz: Selbstverständlich werden die niedergelassenen GKV-Vertragsärzte durch dieses Gesetz mit Honorarkürzungen u n d zugleich Einschränkungen ihrer beruflichen Freiheiten konfrontiert. Stilllegung und Aufkauf angeblich überflüssiger GKV-Versorger-Praxen in überversorgten Gebieten sollen wie selbstverständlich und ausschließlich von den GKV-Umsätzen der Kassenärztlichen Vereinigungen bezahlt werden.

Grundlage dafür ist eine von der KBV noch gar nicht realisierte "Milchmädchenrechnung" des Gesetzgebers: Mit der Aufgabe angeblich "überschüssiger" GKV-Praxen wurden die Fallzahlen der benachbarten haus- und fachärztlichen Versorgerpraxen derart überproportional ansteigen, dass mit deren Einnahme-Überschüssen die Stilllegungs-Prämien und -Kosten für die KV egalisiert werden könnten. Die dafür notwendige kostenlose Mehrarbeit der die Versorgungsverschlechterung auffangenden Nachbarpraxen würde nach dem Willen des Gesetzgebers selbstverständlich h o n o r a r f r e i erbracht werden?

Dass die geplanten Regelungen im Anti-Korruptionsgesetz k e i n "Lex Ärzte" sei, ist ein "Treppenwitz". Denn das Gesetz erfasst zielgerichtet alle s e l b s t s t ä n d i g tätigen Heilberufe und damit bevorzugt freiberuflich tätige GKV- Vertragsärzte. Damit werden diskriminierend und stigmatisierend ärztliche Kooperationen kriminalisiert. A l l e anderen Freiberufler aus Handwerk, Handel Gewerbe, Industrie, Handwerkskammern Industrie- und Handelskammern, Anwälte, Architekten etc. bleiben ungeschoren.

Dass dies zweifellos verfassungswidrig ist, dämmert mittlerweile auch so einigen Strafrechts- und Anti-Korruptions-Experten.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. schätzler, FAfAM Dortmund

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