SARS-CoV-2

KBV schlägt sechs Tage Karenz bis zur AU vor

Versicherte mit leichteren Beschwerden sollen ihren Arbeitgebern erst nach sechs Tagen eine Krankschreibung vorlegen müssen. So will die Kassenärztliche Bundesvereinigung das Infektionsgeschehen in den Arztpraxen entzerren.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Patientenaushang zum Coronavirus vor einer Arztpraxis: Geht es nach der KBV, sollten einige Patienten im Moment gar nicht in die Praxen.

Patientenaushang zum Coronavirus vor einer Arztpraxis: Geht es nach der KBV, sollten einige Patienten im Moment gar nicht in die Praxen.

© Bodo Marks / dpa

Berlin. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sucht nach Wegen, die Infektionsrisiken für Ärzte, Praxispersonal und Patienten in den Praxisräumen möglichst klein zu halten.

In den Arztpraxen gebe es nicht wegen des Coronavirus SARS-CoV-2, sondern aufgrund der Influenza tatsächlich ein hohes Infektionsgeschehen, sagte KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister bei einer Pressekonferenz am Dienstag in Berlin.

Niedergelassene Ärzte sollten hier zum Beispiel mit Infektionssprechstunden gegensteuern. Voraussetzung sei aber, dass die Menschen auch vorher telefonisch Bescheid sagten, wenn sie Beschwerden der oberen Atemwege verspürten.

Wenn es den Ärzten nicht gelinge, Absprachen mit den Patienten zu treffen, dann bestehe die große Gefahr, dass Mitarbeiter im Gesundheitswesen ausfielen und Praxen geschlossen werden müssten.

Praxen müssen Regelbetrieb aufrecht erhalten

Hofmeister regte an, in Unternehmen die Karenzzeit für Krankschreibungen auf sechs Arbeitstage auszuweiten. Arbeitnehmer mit vergleichsweise leichten Symptomen sollten nicht nur wegen eines „gelben Zettels“ in den Praxen aufschlagen müssen.

Die Kassenärztlichen Bundesvereinigung habe als Arbeitgeber diesen Schritt bereits getan. Die Unternehmen, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und letztendlich der Gesetzgeber sollten diesem Schritt folgen, forderte Hofmeister.

Auch wenn das Coronavirus SARS-CoV-2 in den Schlagzeilen ist: In den Arztpraxen und Krankenhäusern beherrschen nach wie vor andere Krankheiten die Agenda. „Wir dürfen nicht vergessen, dass die Arztpraxen, gerade jetzt in der normalen Erkältungs- und Grippesaison, den Regelbetrieb aufrecht erhalten müssen“, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen in Berlin.

Bislang gebe es um die 190 bestätigte COVID-19-Fälle in Deutschland. Influenza sei ausweislich des Robert Koch-Instituts im Frühjahr dagegen bereits knapp 100 .000 Mal entdeckt worden. 17 Prozent der Betroffenen seien im Krankenhaus behandelt werden müssen.

Zehntausende Anrufe beim Bereitschaftsdienst

In der letzten Februarwoche hätten 60 Prozent der Labore in Deutschland 11 .000 Personen auf das Coronavirus getestet. Fündig geworden seien sie bei 157 Betroffenen. Die Zahlen würden derzeit vervollständigt, sagten die KBV-Vertreter.

In Sachen Coronavirus gebe es derzeit mehr „Beratungs- als Behandlungsbedarf“, spitzte Gassen zu. Ablesen lässt sich das unter anderem an der Zahl der Anrufe bei 116117. Am Samstag haben demnach 80 .000 Menschen die Bereitschaftsdienstnummer der Vertragsärzte gewählt, am Sonntag weitere 65 .000.

Umfragen hätten ergeben, dass das Patientenaufkommen in den Arztpraxen höher als sonst gewesen sei. Der Umfang sei „nicht quantifizierbar“, aber aller Wahrscheinlichkeit vor allem auf die „erhebliche Erkältungswelle“ zurückzuführen.

Lediglich eine Handvoll Praxen sei derzeit unter Quarantäne gestellt. Das geschehe nur dann, wenn Mitarbeiter möglicherweise ansteckend sein könnten.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Blickdiagnose: klinisches Bild mit typischen Effloreszenzen bei Herpes zoster.

© Mumemories / Getty Images / iStock

Zoster-Impfung

Schutz vor Herpes zoster und Rezidiven

Kommentare
Wolfgang Krumschmidt 04.03.202008:32 Uhr

Das könnte ja mittels Gesetzesänderung im IfSG aufgenommen werden. Per Anordnung der Landesregierung.

Sonderberichte zum Thema
Abb. 2: TriMaximize-Studie: Verbesserung der Lebensqualität nach Umstellung auf extrafeine Dreifachfixkombination

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [8]

Mittelgradiges bis schweres Asthma bronchiale

Bessere Kontrolle und Lebensqualität unter inhalativer Triple-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Chiesi GmbH, Hamburg
Neuer CFTR-Modulator bei Mukoviszidose

© Springer Medizin Verlag

Neuer CFTR-Modulator bei Mukoviszidose

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vertex Pharmaceuticals GmbH, München
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Porträt

Wie eine Gynäkologin ihre Krebserkrankung in einem Comic verarbeitet

Lesetipps
Maske

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Mutter mit MS: Kind gegen MMR impfen?

Ein Mann zieht an einem riesigen Virus.

© freshidea / stock.adobe.com

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein