KBV verklagt Gemeinsamen Bundesausschuss

BERLIN (ble). Die KBV verklagt den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA). Grund sind zwei GBA-Beschlüsse zur ambulanten Krankenhausbehandlung bei Multipler Sklerose und Tuberkulose nach Paragraf 116 b SGB V.

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Darin ermöglicht der GBA Patienten die Behandlung auch ohne Facharztüberweisung und bei Verdachtsdiagnosen. Nach Ansicht der KBV ist das unzulässig. Es wäre die erste Klage eines GBA-Trägers gegen den Ausschuss. Zudem hat offenbar auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft als GBA-Träger ihre Mitglieder aufgefordert, gegen vom GBA festgelegte Mindestmengen bei Behandlungen nach Paragraf 116 b zu klagen.

Ziel der Klage sei, vor Gericht eine nachvollziehbare Regelung über die Kriterien für den Zugang von Patienten zur spezialisierten ambulanten Behandlung im Krankenhaus zu erzielen, sagte KBV-Vize Dr. Carl-Heinz Müller. Die beiden Beschlüsse ermöglichten eine Behandlung ohne Facharztüberweisung, in vielen Hausarztverträgen sei das dagegen nicht möglich.

Lesen Sie dazu auch: KBV klagt gegen ambulante Kliniköffnung

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