Impfverordnung

KBV zu neuen Regeln bei Dokumentation von COVID-19-Impfungen: Mehrbelastung ohne Nutzen

Die KBV weist auf neue Regelungen bei der Dokumentation von Corona-Impfungen hin. Sie übt scharfe Kritik an den Vorgaben und kritisiert einen damit verbundenen hohen bürokratischen Aufwand.

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KBV-Chef Dr. Andreas Gassen sieht in den neuen Dokumentationspflichten bei Corona-Impfungen eine Mehrbelastung, der „kein adäquater Nutzen“ gegenüberstehe. (Archivfoto)

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen sieht in den neuen Dokumentationspflichten bei Corona-Impfungen eine Mehrbelastung, der „kein adäquater Nutzen“ gegenüberstehe. (Archivfoto)

© Jürgen Heinrich / SZ Photo / picture alliance

Berlin. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisiert neue Dokumentationsregelungen bei Corona-Impfungen und spricht von einem hohen bürokratischen Aufwand, der damit verbunden sei.

Für die tägliche Dokumentation von COVID-19-Impfungen sieht die Coronavirus-Impfverordnung demnach vor, dass Praxen künftig erfassen, die wievielte Impfung jemand erhalten hat. Das gleiche werde auch bei der Abrechnung verlangt, so die KBV am Freitag in Berlin.

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Mit dem „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“, das vor wenigen Tagen in Kraft getreten ist, seien die Vorgaben zur Dokumentation kurzfristig angepasst worden; ebenso in der Impfverordnung. Anstelle von Erst-, Abschluss- oder Auffrischimpfung sei nunmehr „die genaue Stellung der Impfung in der Impfserie“ anzugeben.

„Die Regelung führt lediglich zu einer Mehrbelastung der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, der kein adäquater Nutzen gegenübersteht“, kritisierte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen. Die reine Zählung der Impfungen bringe gar nichts, um beispielsweise daraus ablesen zu können, wie viele Personen grundimmunisiert oder bereits ein- oder zweimal geboostert sind.

Gassen wies auf die hohe Zahl der Menschen hin, die schon mindestens einmal infiziert waren. Deshalb habe die Ständige Impfkommission bei ihren Impfempfehlungen bereits auf immunologische Ereignisse abgestellt.

Hofmeister: bürokratisch und zeitraubend

Die KBV habe sich zuvor gegen die Änderung ausgesprochen und vorgeschlagen, die Dokumentation deutlich zu reduzieren. Das Sicherheitsprofil der Impfstoffe sei mittlerweile gut bekannt, sodass die Meldeinhalte an die Meldeinhalte anderer Impfungen angepasst werden könnten. Außerdem sei der größte Teil der Bevölkerung zumindest grundimmunisiert, sodass ein tagesaktuelles Impfquotenmonitoring nicht mehr notwendig sei, so die Argumentation. „Auf die bürokratische und zeitraubende tägliche Dokumentation könnte ohne Weiteres verzichtet werden“, sagte KBV-Vizechef Dr. Stephan Hofmeister.

Der Gesetzgeber sei den Argumenten der KBV aber nicht gefolgt, sodass Praxen nach wie vor täglich dokumentieren müssten.

Impf-DokuPortal angepasst

Dabei erfassten sie wie bisher im Impf-DokuPortal die Zahl der Impfungen je Impfstoff, die sie an dem Tag durchgeführt haben, so die Mitteilung der KBV. Neu sei, dass sie zählen müssten, die wievielte Impfung jemand erhalten hat. Denn die Impfungen werden jetzt danach aufgeschlüsselt erfasst.

Die KBV hat das Impf-DokuPortal nach eigenen Angaben entsprechend angepasst, sodass ab 4. Oktober die Dokumentation nach den neuen gesetzlichen Vorgaben möglich ist. Die Eingabefelder für Erst-, Abschluss- und Auffrischungsimpfungen wurden demnach durch Felder für Impfung 1 bis Impfung 6 ersetzt. Praxen könnten dort jeweils eintragen, wie viele der Impfungen, die sie durchgeführt haben, zum Beispiel erste, zweite, dritte oder vierte Impfungen sind (immer bezogen auf den Patienten).

Dabei sei es unerheblich, mit welchem Impfstoff beziehungsweise welchen Impfstoffen die vorherigen Impfungen erfolgt sind. Auch würden immer nur die Impfungen gezählt. Eine oder mehrere Corona-Infektionen, die eine Person gegebenenfalls durchgemacht hat, würden nicht mit eingerechnet.

Neu ist laut KBV außerdem, dass Impfungen mit bivalenten Vakzinen von BioNTech/Pfizer und Moderna ab Oktober getrennt erfasst werden. Auch dafür gebe es neue Eingabefelder im Impf-Doku-Portal.

Neuerungen bei der Abrechnung

Die KBV weist in ihrer Mitteilung darauf hin, dass Praxen auch bei der Abrechnung verpflichtet seien anzugeben, die wievielte Impfung jemand erhalten hat. Die Vorgabe werde ebenfalls für Impfungen ab Oktober umgesetzt.

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Praxen sollten für alle Auffrischimpfungen zusätzlich im Feld 5009 angeben, die wievielte COVID-19-Impfung es für die jeweilige Person ist. Bei der Zählung sind demnach alle Impfungen zu berücksichtigen. Die zweite Auffrischimpfung werde also beispielsweise als vierte Impfung dokumentiert. Für Erst- und Abschlussimpfungen müsse die Stellung nicht extra angegeben werden, da die KV diese direkt aus den Pseudonummern ableiten kann. Weiterhin erfasst werden müsse die Chargennummer des Impfstoffes (im Feld 5010).

Auf eigene Pseudo-Gebührenordnungspositionen für die Verabreichung bivalenter Impfstoffe hatte die KBV zuvor bereits hingewiesen. (eb)

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