KV Bayerns kontert mit eigenem Arznei-Modell

Den Bundestag hat das Versorgungsgesetz passiert - und damit ist auch das umstrittene KBV-ABDA-Modell zur Arznei-Versorgung auf den Weg gebracht. Damit will sich die KV Bayerns aber nicht zufrieden geben - sie hat eine Alternative erarbeitet. Die Apotheker bleiben dabei außen vor.

Von Jürgen Stoschek Veröffentlicht:
Entscheidung über die Arznei-Therapie soll ausschließlich in der Hand des Arztes bleiben, ist ein Merkmal des KVB-Modells.

Entscheidung über die Arznei-Therapie soll ausschließlich in der Hand des Arztes bleiben, ist ein Merkmal des KVB-Modells.

© Kroener / Fotolia.com

MÜNCHEN. Als Alternative zum Modell der KBV und der ABDA für die Arzneimittelversorgung will die KV Bayerns (KVB) den Krankenkassen ein eigenes Modell vorschlagen.

Im KVB-Modell sollen die Ärzte Wirkstoffe verordnen. Aut-idem besteht weiter. Die Apotheker bleiben jedoch außen vor, erläuterte KVB-Vorsitzender Dr. Wolfgang Krombholz bei der Vertreterversammlung.

Damit bleibe die Entscheidung über die medikamentöse Therapie in der Hand des Arztes. Während das KBV/ABDA-Modell zwingend einen Medikationskatalog voraussetzt, werde es im Modell der KV Bayerns außer bei Leitsubstanzen keine weiteren Einschränkungen der Therapie geben, so Krombholz.

Transparente Zielvereinbarungen

Zu den Kernelementen des KVB-Modells gehöre eine Zielvereinbarung für die Hauptindikationsgebiete mit der Festlegung von Leitsubstanzen und von Höchst- und Mindestquoten anstelle von Richtgrößen. Werden die vereinbarten Ziele verfehlt, gelte der Grundsatz "Beratung vor Regress".

Der Vorteil sei, dass Zielvereinbarungen transparent sind und sich ausschließlich an medizinisch-pharmakologischen Gesichtspunkten orientieren, erklärte Krombholz.

Dadurch könne die Qualität wesentlich besser gesteuert werden. Rabattverträge hätten keinen Einfluss auf die Prüfungen. Preisverantwortung und Morbiditätsentwicklung seien Angelegenheiten der Kassen.

Zwei-Stufen-Plan

Das KVB-Modell soll nach Krombholz Angaben in zwei Stufen umgesetzt werden. In einer ersten Stufe könnten für Nervenärzte, Neurologen, Psychiater und psychotherapeutisch tätige Ärzte Wirkstoffziele eingeführt werden.

Außerdem sollte die Einteilung nach M/F/R (Mitglieder, Familienversicherte, Rentner) durch sechs Altersklassen abgelöst werden.

Bei den Hausärzten sollten fallzahlabhängige Vergleichsgruppen gebildet werden, um so dem Problem der "untypischen" Hausärzte, von denen viele psychotherapeutisch tätig sind, gerecht zu werden.

Richtgrößenprüfung endgültig ablösen

Nach einer Evaluation der Ergebnisse könnte das Modell dann in einer zweiten Stufe auf andere Fachgruppen ausgerollt und damit die Richtgrößenprüfung endgültig abgelöst werden, erklärte Krombholz.

Bedingung sei allerdings, dass die beiden Stufen der Einführung verbindlich aneinandergekoppelt werden. "Wenn die Kassen da nicht mitmachen, werden wir das alte System weiterführen und die Kollegen ausführlich über alle Konsequenzen informieren", sagte Krombholz.

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