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Telefonische Krankschreibung

KV Niedersachsen für Beibehaltung der Telefon-AU

In die Diskussion um die telefonische Krankschreibung hat sich jetzt auch die KV Niedersachsen eingeschaltet und sich für deren Erhalt ausgesprochen.

Veröffentlicht:

Hannover. Die KV in Niedersachsen spricht sich für die Beibehaltung telefonischer Krankschreibungen aus. „Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte versorgen ihre Patientinnen und Patienten oftmals seit vielen Jahren, kennen die Krankheitsgeschichte und können in der Regel sehr gut einschätzen, wann ein persönlicher Termin notwendig ist, um beispielsweise eine schwerwiegende Erkrankung auszuschließen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KV Niedersachsen, Mark Barjenbruch.

Es sei wichtig, dass es im Ermessen der Ärzte liege, ob eine telefonische Krankschreibung möglich oder eine persönliche Untersuchung notwendig sei.

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Der Vize-Vorsitzende der KVN, Thorsten Schmidt, wies darauf hin, dass zum Beispiel in der aktuellen Infektionswelle das Ansteckungsrisiko des Praxispersonals und anderer Patienten mit der telefonischen Krankschreibung reduziert werde.

Die Möglichkeit, sich per Telefon krankschreiben zu lassen, war in der Corona-Pandemie eingeführt worden. Im Dezember 2023 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken eine dauerhafte Regelung. Patientinnen und Patienten können sich dann telefonisch krankschreiben lassen, wenn sie in der Praxis bekannt sind und keine schweren Symptome haben.

Im Zuge ihrer Wachstumsinitiative für die Wirtschaft hat die Bundesregierung wegen des erhöhten Krankenstands eine Überprüfung der Maßnahme vereinbart. (dpa)

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