Hamburg
KV richtet vier Testcenter für Reiserückkehrer ein
Kritik an „überfallartiger Aktion“ mit dem Erlass der Rechtsverordnung aus dem Gesundheitsministerium.
Veröffentlicht: | aktualisiert:Hamburg. Reiserückkehrer ohne Symptome können sich in Testcentern der KV Hamburg auf das SARS-Cov-2-Virus testen lassen. Die beiden ersten Testcenter an den beiden Notfallpraxen der KV in den Stadtteilen Altona und Farmsen öffnen am Abend des 3. August (ab 19 Uhr). Ab 4. August sind sie täglich von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Zwei weitere Testzentren sollen in Kürze am Hauptbahnhof und am ZOB folgen.
Damit unterstützt die KV die niedergelassenen Ärzte, die diesen Test ebenfalls vornehmen. Wie berichtet können sich in Deutschland laut einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums alle Reiserückkehrer kostenlos testen lassen. Die KV Hamburg hatte dies in einem Rundschreiben an ihre Mitglieder als „nachgerade überfallartige Aktion“ bezeichnet, weil sie erst Freitagnachmittag darüber informiert worden sei, dass die Verordnung schon am Sonnabend in Kraft trat.
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KV-Chef Walter Plassmann stellte am Montag der Öffentlichkeit vor, welche Möglichkeiten der Testungen in Hamburg bestehen:
- Nach einer telefonischen Anmeldung in einer Arztpraxis können sich dort Patienten mit Symptomen, mit einer Testanordnung durch die Behörde, mit einer Meldung über die Corona-App, als Rückkehrer aus dem Ausland oder aus einem Risikogebiet oder als Schulangestellter kostenfrei testen lassen. Andere Patienten müssen die Tests privat bezahlen.
- In den Notfallpraxen können alle oben beschriebenen Patienten ebenfalls getestet werden, dort auch ohne telefonische Anmeldung.
- In den Testzentren können die Tests dagegen nicht als Privatleistung erbracht werden, auch sollen dort keine Patienten mit Symptomen erscheinen.
Damit die Kapazitäten des fahrenden Notdienstes (116117) nicht überstrapaziert werden, sollen Patienten diesen nicht für Testungen anfordern. „Der Arztruf 116117 ist für Kranke da und für Menschen, die Erkältungssymptome haben“, stellte Plassmann klar. Ärzte, die keine Abstriche durchführen, sollen Patienten an die Testzentren an den Notfallpraxen verweisen. (di)