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Baden-Württemberg

KV will Impfvereinbarung nachverhandeln

Veröffentlicht:

Ärger in Baden-Württemberg über getrennte Bezugswege für Pflicht- und Satzungsleistungen bei Impfstoffen: Jetzt droht der KV-Vorstand den Kassen mit Vertragskündigung.

STUTTGART (fst). Die KV Baden-Württemberg fordert von den Kassen, die erst im August geschlossene Impfvereinbarung nachzuverhandeln.

Sind die Kassen dazu nicht bereit, solle der KV-Vorstand damit drohen, die Impfvereinbarung zu kündigen, heißt es in einem Beschluss der Vertreterversammlung von Mittwoch.

Die neue Impfvereinbarung hat im Südwesten für viel Ärger gesorgt, weil sie getrennte Bezugswege für Pflicht- und Satzungsleistungen bei Impfstoffen festschreibt.

Diese Aufspaltung der Bezugswege ist die Voraussetzung dafür, dass die Krankenkassen Preisabschläge mit den Herstellern vereinbaren können.

"Gesammelter Wahnsinn"

Der Vorstand habe in sehr kurzer Zeit entscheiden müssen, ob die bisherige Impfvereinbarung komplett gekündigt werden sollte oder nicht.

Er entschied sich gegen die Kündigung - und handelte sich dabei allerdings jede Menge Ärger bei den Ärzten ein.

Der Vorstand habe den Fehler gemacht, die Ärztebasis bei der Ausarbeitung der Vereinbarung nicht rechtzeitig einbezogen zu haben, gab sich KV-Vorstand Dr. Norbert Metke selbstkritisch.

Am 19. September hat die Kassenärztliche Vereinigung eine eigene Impfhotline eingerichtet, um die vielen Anfragen zeitnah beantworten zu können.

Zudem stellte sie eine Liste häufig gestellter Fragen mit Antworten ins Netz, die - so Metke - den "gesammelten Wahnsinn" der neuen Regelung dokumentieren.

Bei Kündigung der Impfvereinbarung wären sowohl Pflicht- als auch Satzungsleistungen mit einem Schlag zu ärztlichen Privatleistungen geworden.

Das aber hätte jegliche Kooperation mit den Krankenkassen mit Blick auf die laufende Honorarrunde für 2013 infrage gestellt, schilderte Metke die Abwägung.

Delegierten wollen freie Impfstoffwahl

Der bürokratische Mehraufwand in den Praxen sei angesichts der geringen Bedeutung der Satzungsleistungen völlig unverhältnismäßig - 97 Prozent aller Impfungen sind ohnehin Pflichtleistungen der Krankenkassen.

Die Delegierten forderten in dem Beschluss, der Impfarzt müsse innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen die freie Impfstoffwahl behalten.

KV-Chef Metke verwies dazu auf eine Stellungnahme des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vom März dieses Jahres.

Dieses hat erklärt: "Eine generische Betrachtung von biologischen Arzneimitteln entspricht nach Ansicht des PEI nicht den geltenden wissenschaftlichen Vorgaben zur sicheren Anwendung, insbesondere von Impfstoffen."

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