Mecklenburg-Vorpommern

Kammer kippt Homöopathie aus Weiterbildungsordnung

Mit Mecklenburg-Vorpommern hat sich die siebte Kammer zu dm Schritt entschlossen, die Homöopathie aus der Weiterildungsordnung zu werfen. Doch es gibt auch Körperschaften, die diesen Schritt nicht gehen.

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Rostock. Die Homöopathie ist auch in Mecklenburg-Vorpommern keine anerkannte ärztliche Zusatzweiterbildung mehr. Diese Entscheidung traf die Kammerversammlung der Ärztekammer bei der Verabschiedung der neuen Weiterbildungsordnung.

Damit folgten die Delegierten dem Antrag eines Mitglieds, der in der Homöopathie eine alternative Heilmethode ohne wissenschaftliche Evidenz sieht. „Methodisch hochwertige Studien, die bislang zur Homöopathie gemacht wurden, haben keinen Beleg dafür gefunden, dass sie eine Wirkung hat, die über den Placeboeffekt hinausgeht“, hieß es hierzu in einer Mitteilung der Rostocker Ärztekammer.

Mit vergleichbaren Begründungen hatten sich vorher schon sechs weitere von insgesamt 17 Landesärztekammern zu diesem Schritt entschlossen. Damit werden die alternativen Behandlungsmethoden von der Ärztekammer nicht mehr als Zusatzqualifikation unterstützt. In Thüringen hat die Landesärztekammer sich im März anders entschieden. Dort ist die Homöopathie weiterhin Teil der Weiterbildungsordnung und verbleibe so in ärztlicher Hand, hieß es dazu.

Ärzte können ihren Patienten aber weiterhin homöopathische Anwendungen anbieten. Die neue Weiterbildungsordnung im Nordosten tritt zum 29. Juli in Kraft, wenn die Aufsichtsbehörde ihr zustimmt. (di)

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