Leitartikel

Karl Lauterbach und die unvollendete Pflegeagenda

Dass der neue Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach Medizin und Pandemie kann, bescheinigen ihm viele. Wie aber sieht es mit Pflege aus? Fest steht: Der Handlungsdruck ist groß, der Spielraum klein.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:

Ein Kenner der Gesundheitsmaterie sei der neue Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, lobte jüngst Vertragsärzte-Chef Andreas Gassen. Aber wie viel Pflegeexpertise steckt im Medizin- und Pandemieerklärer Lauterbach? Und wie groß ist sein Spielraum für neue Pflegereformen?

Man muss Lauterbach wohl nicht daran erinnern, dass die Große Koalition Baustellen wie die Personalbemessung in Pflegeheimen oder die hohen Pflege-Eigenanteile zwar adressiert hat – etwa mit dem im Sommer verabschiedeten Mammutgesetz namens GVWG. Es gehört aber auch zur Wahrheit dazu, dass keines der Vorhaben abschließend gelöst worden ist.

So wurde zwar ein weiterer Schritt zur Einführung eines Verfahrens zur Personalbemessung in der Langzeitpflege gesetzlich verankert. Jedoch besteht bisher nur die Möglichkeit, 40 Prozent des Personalmehrbedarfs zu refinanzieren. Die Festlegung, dass ein dritter und womöglich vierter Umsetzungsschritt nötig sei, gehöre daher zu den „Desiderata dieser Legislaturperiode“, stellen die Autoren des neuen Barmer-Pflegereports treffend fest.

Leergefegter Arbeitsmarkt

Ganz nebenbei: Der Arbeitsmarkt wird mit Sicherheit nicht über Nacht zig Tausende neuer Fach- und Hilfskräfte für die Pflege bereithalten. Und die Macht eines Gesundheitsministers, das zu ändern, ist sehr begrenzt. Jens Spahn (CDU) kann ein Lied davon singen.

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Ebenso wünschenswert wie Fortschritte beim Personalzuschnitt in Alten- und Pflegeheimen wäre eine stärkere Entlastung bei den Eigenanteilen. Der mit dem GVWG eingebaute Bremsmechanismus über zeitlich und nach Pflegegraden gestaffelte Zuschüsse wird nicht lange funktionieren. Der Bremer Pflegeforscher Heinz Rothgang rechnet damit, dass schon in zwei Jahren nachgesteuert werden muss.

All das führt – zusammen mit einer steigenden Zahl an Pflegebedürftigen – zu erheblichen Mehrausgaben. Diese ließen sich über höhere Beiträge auffangen. Die Ampel spricht von „moderater“ Anhebung. Doch selbst dann dürfte die Sozialgarantie – das Ziel, die Sozialabgaben in Summe unter 40 Prozent zu halten – kaum noch einzulösen sein.

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Bleibt ein Zuschuss aus dem Steuersäckel. Mit dem GVWG erhält die Pflegeversicherung ab 2022 erstmals einen Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro im Jahr. Dass das ausreicht, ist unwahrscheinlich. Zur Erinnerung: In seinen Eckpunkten zur Pflegereform rechnete Ex-Minister Spahn vor, dass ein Zuschuss von sechs Milliarden Euro nötig sei.

Volle Geldkanne? Wohl kaum!

Dass sein Nachfolger Lauterbach einen Zuschuss in dieser Größenordnung erwirken kann, ist zweifelhaft. Ab 2023, das hat der neue Finanzminister Christian Lindner (FDP) klar gemacht, soll die Schuldenbremse des Bundes wieder greifen. Zugleich will die Ampel auf höhere Steuerbelastungen verzichten. Innerhalb dieser Leitplanken werde man die Aufgaben finanzieren, sagt Lindner. Klingt nicht gerade nach voller Kanne – auch für die Pflege nicht.

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Folgt man Experten, bleibt als Option die Integration von sozialer und privater Pflegeversicherung. Beteiligten sich gesetzlich und privat Pflegeversicherte an einer solidarischen Beitragsfinanzierung, so das Argument, könne das zur Senkung des Beitragssatzes führen und Spielräume für Reformen freimachen.

Neu ist die Idee freilich nicht: Einen Finanzausgleich in der Pflege hatten Union und SPD bereits in ihren Koalitionsvertrag von 2005 hineingeschrieben. Geworden ist daraus bekanntlich – nichts. Die Ampel will nun eine freiwillige, paritätisch finanzierte Pflege-Vollversicherung prüfen lassen. Das kostet Zeit – Zeit, die die Pflege nicht hat und die einen möglichen Pflegereformer Lauterbach massiv auszubremsen droht.

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