Abrechnungsbetrug

Kassen fordern Rekordsumme zurück

In der Pflege gibt es aktuell die meisten Fälle sogenannten Fehlverhaltens im Gesundheitswesen. Am teuersten wirken sich allerdings betrügerische Arzneimittelabrechnungen aus.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Heißes Pflaster Pflege: Hier wurden zuletzt die meisten Betrugsfälle im Gesundheitswesen registriert.

Heißes Pflaster Pflege: Hier wurden zuletzt die meisten Betrugsfälle im Gesundheitswesen registriert.

© Alexander Raths / Stock.Adobe.com

BERLIN. Mehr Hinweise, mehr Fälle und auch ein deutlich höheres Rückforderungsvolumen als in den Vorjahren: Die 110 Mitgliedskassen des GKV-Spitzenverbandes haben im zweijährigen Berichtszeitraum 2016 und 2017 mehr mit Abrechnungsbetrug und anderen Formen des Fehlverhaltens auf Leistungserbringerseite zu tun gehabt als je zuvor.

Am Mittwoch präsentierte der Spitzenverband die jüngsten Zahlen. Danach nahmen die bei den Kassen eingegangenen externen Hinweise auf Fehlverhalten um stolze 49 Prozent auf etwas mehr als 25.000 zu.

Die Anzahl der von den Kassen in der Berichtszeit verfolgten Fälle erhöhte sich um 20 Prozent auf 21.046. Daraus resultierten Rückforderungen von fast 50 Millionen Euro, ein Plus gegenüber 2014/2015 um 17 Prozent.

Mengenmäßig entfiel der größte Fehlverhaltens-Brocken mit 4228 abgeschlossenen Vorgängen auf die Pflege. Gemessen an den Rückforderungssummen führt jedoch mit weitem Abstand Abrechnungsbetrug bei Arznei- und Verbandmitteln. Allein hier sahen sich die Kassen in den beiden zurückliegenden Jahren um 13,3 Millionen Euro geprellt (siehe nachfolgende Grafik).

An dieser Stelle finden Sie Inhalte aus Datawrapper Um mit Inhalten aus Datawrapper zu interagieren oder diese darzustellen, brauchen wir Ihre Zustimmung. Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte aus Sozialen Netzwerken und von anderen Anbietern angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Weitere Information dazu finden Sie hier.

Unrechtmäßig in Rechnung gestellte Pflegeleistungen schlugen dagegen nur mit rund 4,0 Millionen Euro zu Buche.

Neues Strafrecht, mehr Hinweise

Ärztliches Fehlverhalten kostete die Kassen den Angaben zufolge 3,8 Millionen Euro. Darin sind jedoch nur Rückforderungen aus extrabudgetär vergüteten Einzelleistungen sowie aus Selektivverträgen erfasst. Fehlverhalten zu Lasten der eigenen Gruppe, also bei Falschabrechnung innerhalb der Gesamtvergütung, wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen erfasst und ausgewiesen.

In den aktuellen Berichtszeitraum fallen erstmals auch die Tatbestände Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen, die mit den Strafrechtsparagrafen 229a und 229b Anfang Juni 2016 Gesetzeskraft erlangt hatten. Das dürfte mit ein Grund dafür sein, dass im Berichtszeitraum „ein deutlicher Anstieg der Unterrichtungen der Staatsanwaltschaft“ zu verzeichnen war.

In 3371 Fällen, heißt es, hätten die Krankenkassen die Staatsanwaltschaften eingeschaltet (+11,0 Prozent); was immer dann zu erfolgen habe, wenn der Verdacht auf eine strafbare Handlung besteht. Das trifft aber auch auf Betrug, Untreue, Vorteilsannahme oder auch Urkundenfälschung zu.

Wieviele Vorgänge 2016 und 2017 ausschließlich auf das Konto des neuen Korruptionsstrafrechts für Heilberufler gingen, weist der Report des Spitzenverbandes nicht aus.

„Erhebliches Dunkelfeld“

„Die Zahlen sind auch ein Beleg dafür, dass die geänderten Rahmenbedingungen erste Wirkung entfalten und Fehlverhalten besser erkannt und häufiger aufgedeckt wird. Sie zeigen aber auch: Es gibt zuviel Fehlverhalten!“, so Verbandsvorstand Gernot Kiefer.

Zudem sei laut Bundeskriminalamt hinsichtlich Betrug und Korruption im Gesundheitswesen „von einem erheblichen Dunkelfeld“ auszugehen. Der GKV-Spitzenverband werde daher „neue kriminologische Forschungsprojekte in diesem Bereich jederzeit aktiv unterstützen“.

Wir haben den Beitrag aktualisiert und verlängert am 28.11.2018 um 16:40 Uhr.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Halitosis

Was hinter Mundgeruch stecken kann

Lesetipps
Beratung Ärztin und Patientin

© Krakenimages.com / stock.adobe.com

Praktische Tipps

Beratungsfall Patientenverfügung – worauf es ankommt