Vor der Anhörung zum Gesetz

Kassen laufen Sturm gegen Spahns Finanzplan

Am Montag müssen die Abgeordneten des Gesundheitsausschusses mit einem konzertierten Sturm der Empörung von Krankenkassen rechnen. Gut zwei Drittel der Finanzlücke im kommenden Jahr sollen die Kassen aus ihren Reserven finanzieren.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Die Krankenkassen sehen dem Versorgungsverbesserungsgesetz (GPVG) skeptisch entgegen. Kein Wunder: Es geht an ihre Rücklagen.

Die Krankenkassen sehen dem Versorgungsverbesserungsgesetz (GPVG) skeptisch entgegen. Kein Wunder: Es geht an ihre Rücklagen.

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Berlin. Während die Verbände der Leistungserbringer den Plänen für das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) weitgehend oder zumindest tendenziell zustimmen, laufen die Krankenkassen Sturm.

Ihre Kritik richtet sich dagegen, dass mehr als zwei Drittel der Finanzlücke im Jahr 2021 von voraussichtlich 16,6 Milliarden Euro aus den Finanzreserven der Kassen finanziert werden und nur fünf Milliarden Euro als einmaliger Zuschuss aus Steuermitteln an den Gesundheitsfonds fließen sollen. Am Montagmittag wird der Gesundheitsausschuss des Bundestages die Verbände der Betroffenen anhören.

So erwartet der GKV-Spitzenverband über die kostentreibenden Reformgesetze dieser Legislaturperiode hinaus zusätzliche Ausgaben aufgrund der COVID-19-Pandemie in Kombination mit konjunkturell bedingten Einnahmeausfällen.

Fehlbetrag bis zu 18,3 Millarden Euro

Nach der Herbstprognose des Schätzerkreises vom 13. Oktober werde die Finanzierungslücke noch um 1,7 Milliarden Euro höher ausfallen als im Gesetzentwurf angenommen. Das wäre dann ein Fehlbetrag von 18,3 Milliarden Euro.

Die Pläne des Gesetzgebers laufen nach Ansicht der Kassen darauf hinaus, dass die Zusatzbeiträge in einem Volumen von rund drei Milliarden Euro angehoben werden müssen und ein verbleibender Rest der Finanzierungslücke von rund acht Milliarden Euro aus den Finanzreserven der Einzelkassen.

Das sei ein massiver Eingriff in die Finanzautonomie und überdies ein „fatales Signal an die Krankenkassen, die Rücklagen in rechtlich zulässiger und wirtschaftlich vorausschauender Weise gebildet haben“. Betroffen von dem Rückgriff auf die Finanzreserven sind alle Kassen, deren Rücklagen 0,4 Monatsausgaben überschreiten.

Der Plan, die maximal zulässigen Finanzreserven von einer auf 0,8 Monatsausgaben zu senken, sei risikobehaftet und könne zu unterjährigen Unterdeckungen führen, argumentiert der GKV-Spitzenverband.

„Vertragsärzte kassieren doppelt“

„Dringenden Regelungsbedarf“ sieht der Kassenverband bei den Bereinigungsregelungen für die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), wie sie nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TVSG) vorgesehen ist. Nach dem TSVG werden ärztliche Leistungen bei Terminvermittlungen, bei offenen Sprechstunden und Neupatienten und die dabei vorgesehenen neuen Zuschläge extrabudgetär vergütet.

Es handele sich um einen Leistungsbedarf von jährlich rund fünf Milliarden Euro, der von der MGV in die Extrabudgetäre Gesamtvergütung überführt werden muss. Grundlage der Bereinigung sind allerdings nur Leistungen, die in den ersten zwölf Monaten nach Geltung des TSVG erbracht und abgerechnet werden.

Das sei wahrscheinlich sehr viel weniger, als mittelfristig zu erwarten sei. Außerdem hätten KVen Ärzten die Taktik empfohlen, im ersten Jahr die TSV-Regeln zurückhaltend zu nutzen. Das führe dazu, dass es in den Folgejahren zu einer Doppelvergütung von Leistungen in einem Volumen von über zwei Milliarden Euro kommen könne.

Eine Verlängerung der Bereinigungsdauer und eine verpflichtende Kennzeichnung der TSVG-Leistungen in den Abrechnungen seien daher dringend und zeitnah zu regeln.

Pflegestellen: Zu kleines Fördervolumen

Generell begrüßt wird die Absicht des Gesetzgebers, weitere 20.000 Stellen für Pflegehilfskräfte in der stationären Altenpflege zu finanzieren. Dies könne aber nur ein erster Schritt in einem Prozess des Stellenaufstockens sein, und auch dieser Schritt greife zu kurz, bemängelt der Deutsche Pflegerat.

Er rechnet vor, dass damit das Zeitbudget zur Versorgung von Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 2 lediglich um 4,2 Minuten pro Tag und beim Pflegegrad 5 um 9,5 Minuten steigt. Die Finanzierung erlaube Heimen mit mehr als 100 Bewohnern lediglich die Schaffung von 2,5 zusätzlichen Stellen. Das habe so wenig Einfluss auf den Arbeitsdruck, dass dadurch niemand veranlasst werde, in den Pflegeberuf zurückzukehren oder Teilzeitarbeit aufzustocken.

Krankenhausgesellschaft ganz zufrieden

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin begrüßen die geplante zusätzliche Finanzierung der Pädiatrie in bedarfsnotwendigen Kliniken im ländlichen Raum ab 2021.

Das gilt auch für das dreijährige Hebammenprogramm, wobei die DKG jedoch moniert, dass kleine Geburtskliniken aufgrund der Mindestvorgabe von 500 Geburten pro Jahr nicht gefördert werden.

Die KBV fokussiert in ihrer Stellungnahme auf die erweiterten Selektivvertragsmöglichkeiten, die künftig mit weiteren Leistungserbringern und mit anderen Sozialleistungsträgern als der gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen werden können.

Sie beklagt allerdings erneut, dass KVen von den Selektivverträgen ausgeschlossen bleiben. Der GKV-Spitzenverband kritisiert, dass künftig auch die PKV Selektivverträge vereinbaren können und damit in ein Vertragsgeschäft einsteigen darf, für das die Solidargemeinschaft der GKV-Versicherten das Know-how erarbeitet habe.

Die GPVG– Pläne im Überblick

  • GKV-Finanzierung: Erhöhung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds um fünf Milliarden Euro; kassenübergreifender Solidarausgleich, indem die Finanzreserven der Einzelkassen, die 0,4 Monatsausgaben überschreiten, anteilig an den Gesundheitsfonds überwiesen werden müssen; Absenkung der Mindestreserve der Kassen von 0,25 auf 0,2 Monatsausgaben; Obergrenze für maximale Finanzreserven bei 0,8 Monatsreserven (bislang 1,0).
  • Finanzierung von 20.000 zusätzlichen Stellen für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege aus der Pflegeversicherung,
  • Einbeziehung der Kinder- und Jugendmedizin in die zusätzliche Finanzierung bedarfsnotwendiger Krankenhäuser im ländlichen Raum.
  • Förderung zusätzlicher Hebammenstellen in einem von 2021 bis 2023 laufenden Programm.
  • Erweiterte Möglichkeiten zum Abschluss von Selektivverträgen nach Paragraf 140a zur Bildung sozialleistungsträgerübergreifenden Netzwerken und zur Berücksichtigung sozialer regionaler Bedarfe. Projekte des Innovationsfonds können von Kassen freiwillig in Selektivverträge übernommen werden.
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