Reform der stationären Versorgung
Kassen wollen bei der Krankenhausplanung mitmischen
Der BKK-Dachverband sieht die Frage der Finanzierung von Investitionen im stationären Sektor bei der geplanten Klinikreform zu wenig berücksichtigt. Seine Forderung: Geld vom Bund soll es nur gegen Abbau von Kapazitäten geben.
Veröffentlicht:Berlin. Der BKK-Dachverband drängt auf eine Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen an der Krankenhausreform. Direkte Mitwirkungsrechte der Kassen seien unabdingbar, heißt es in einem am Dienstag verbreiteten Positionspapier. Diese müssten sich von der Definition der Versorgungsstufen über die Zuteilung der Leistungsgruppen bis hin zu deren krankenhausplanerischer Umsetzung erstrecken. Auf länderspezifische Regelungen und beliebige Ausnahmeregelungen solle zu Gunsten bundeseinheitlicher Kriterien verzichtet werden.
Bei Bund-Länder-Gesprächen hatten die Länder zuletzt auf „Öffnungsklauseln und Ausnahmetatbestände“ sowohl bei der Einteilung der Häuser nach Versorgungsstufen als auch bei der Zuteilung von Leistungsgruppen gedrungen. Nur eine verpflichtende Anwendung bundeseinheitlicher Kriterien bei der Zuteilung der leistungsgruppenbasierten Vorhaltemittel garantiere Fairness und Gerechtigkeit, halten die BKKen dagegen. Auch der Unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschuss Professor Josef Hecken hat vor kurzem im Interview mit der Ärzte Zeitung vor Ausnahmenregelungen für die Länder gewarnt. Dies lege den „Brandbeschleuniger“ in die Kostenentwicklung des GKV-Systems.
Strukturreform aus den Betriebskosten?
In ihrem Papier weisen die Betriebskrankenkassen nun zudem darauf hin, dass die Reform die Investitionskostenfinanzierung nicht anpacke. Die geplante Vergütungsreform ermögliche es den Trägern stattdessen, Umstrukturierungen aus der Betriebskostenfinanzierung zu finanzieren.
Wochenkolumne aus Berlin
Die Glaskuppel: Deutschland, einig Öffnungsklauselland
Damit sinke der Anreiz der Länder, auskömmliche Mittel zur Investitionskostenfinanzierung bereitzustellen. Dies wiederum könne auf die Notfallversorgung und unmittelbar auch auf die Rettungsdienste durchschlagen. Stattdessen sollten Investitionsfinanzierung und Reform der Notfallversorgung Hand in Hand gehen. Mittels abgestimmter Strategien bei der Implementierung von Ambulantisierung, Digitalisierung und Notfallreform ließen sich dagegen Schnittstellenprobleme zwischen den Sektoren vermeiden.
Kassen zu blank für finanzielle Beteiligung
Die Kassen selbst könnten diese Reform aufgrund der prekären Finanzlage nicht mit zusätzlichem Geld unterstützen, betonen die BKKen. Der Abbau nicht notwendiger Kapazitäten müsse daher zwingende Konsequenz einer Strukturreform sein. Dann böten die Reformansätze ausreichend Potenzial, Finanzierungsvolumen freizusetzen und darüber die finanziellen Möglichkeiten der bedarfsnotwendigen Kliniken durch Konzentration, Spezialisierung und verbundener Strukturanpassungen zu verbessern.
Versorgungsstufen
Bund und Länder wollen bei Klinik-Reform Ausnahmen zulassen
In diesem Zusammenhang fordern die Betriebskrankenkassen, an der geltenden Beteiligung der Länder an der Investitionsfinanzierung und der ausgabenneutralen Umsetzung der Reform festzuhalten. „Die Länder sind unvermindert aufgefordert, ihren bestehenden Verpflichtungen nachzukommen“, heißt es in dem Papier. Unterstützung durch den Bund solle daher an das Erfüllen von Strukturvorgaben geknüpft werden. (af)