Reaktionen auf die Krankenhausreform

Kassenvertreter warnen vor beitragsrelevanter Finanzierungslücke

Eckpunktepapier von Bund und Ländern erfährt etwas Lob und viel Skepsis. Bundesärztekammer vertritt Interessen der Ärzte im anlaufenden Gesetzgebungsverfahren.

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Berlin. Die Einigung von Bund und Ländern bei der Krankenhausreform hat ein lautes Echo in der Fachwelt ausgelöst. Zustimmung findet zum Beispiel, dass im weiteren Verlauf der Reform auch die Verbände hinzugezogen werden sollen.

„Es ist richtig, dass sich Bund und Länder darauf verständigt haben, bei der weiteren Entwicklung die Bundesärztekammer, die Pflege, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen auf gesetzlicher Grundlage mit einzubeziehen“, sagte Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt im Anschluss an die Bund-Länder-Sitzung am späten Montagnachmittag. Die Kammer kann Vertreter in einen Krankenhaus-Leistungsgruppenausschuss entsenden, um über die Ausdifferenzierung und Weiterentwicklung der Leistungsgruppen mit zu beraten.

Reinhardt kritisierte gleichzeitig, dass die Eckpunkte ausgerechnet der niedrigsten Versorgungsstufe eine zentrale Rolle für die ärztliche Weiterbildung zuwiesen. Dies könnten sie nicht. Zudem sei die Finanzierung der Reform noch weitgehend offen.

Reimann: Vorhaltefinanzierung nachbessern

Auch bei den Kostenträgern spielte die Reform am Montag eine herausragende Rolle. „Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels und der offensichtlichen Qualitätsprobleme brauchen wir diese Reform“, sagte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands Dr. Carola Reimann am Montag. Wichtig sei, dass die Reform zu einer qualitätsorientierten Konzentration der Krankenhausleistungen führe. Reimann sprach sich dafür aus, die Leistungsgruppen auf Bundesebene vorzugeben.

Nachbessern müssten Bund und Länder bei der Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung. Sie laufe Gefahr, nicht wirklich den Sprung weg von der Fallpauschalen-Fixierung zu schaffen, kritisierte die Verbands-Chefin. Sie forderte einen „klaren Bevölkerungsbezug“ und Pauschalen, die vorab und unabhängig von der Rechnung für den einzelne Fall ausbezahlt würden.

vdek: Beitragserhöhungen drohen

Dass der Bund mit einem eigenen Gesetz für mehr Information und Aufklärung über die Qualität stationärer Leistungen beitragen will, lobte Dr. Jörg Meyers-Middendorf vom Vorstand des Verbandes der Ersatzkassen. Bedauerlich sei allerdings, dass die angedachte erlösneutrale Reform nicht länger verfolgt werde, kritisierte Meyers-Middendorf. Die Reform werde zu deutlichen Mehrkosten für die Krankenkassen führen. Dies lasse Beitragserhöhungen erwarten, was nicht akzeptabel sei.

Als „inhaltlich tragfähigen Kompromiss“ lobte der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse Dr. Jens Baas das Verhandlungsergebnis. Die beschlossenen bundesweit einheitlichen Leistungsgruppen ermöglichten wesentlich präzisere Qualitätsvorgaben als bisher möglich, sagte Baas. Die neu einzuführenden Vorhaltepauschalen würden den Mengendruck auf die Kliniken reduzieren.

Stoff-Ahnis: Finanzwirkung unklar

In die gleiche Kerbe hieb auch GKV-Spitzenverbands-Vorständin Dr. Stefanie Stoff-Ahnis. „Für die Patientinnen und Patienten ist es ein Erfolg, dass auf Basis von Leistungsgruppen künftig bundeseinheitliche Qualitätsanforderungen gelten würden. Unklar bleibe allerdings die Finanzwirkung der Eckpunkte. Der Bund habe keine finanziellen Zusagen gemacht, und die Länder hätten sich nicht dazu verpflichtet, die Investitionskosten zu finanzieren. Dies dürfe nicht zu Lasten der Beitragszahlenden gehen, stellte sich Stoff-Ahnis vor die gesetzlich Versicherten. (af)

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