Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil

Kein Anspruch auf größere Mülltonne

Die Krankenkasse muss nicht für die Entsorgung von Inkontinenzwindeln zahlen.

Veröffentlicht:

KASSEL. Krankenkassen müssen Inkontinenzkranken zu Inkontinenzwindeln nicht auch deren Entsorgung bezahlen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Konkret lehnte es die Übernahme der Mehrkosten für eine größere Mülltonne ab.

Der Kläger aus Schleswig-Holstein war früher mit einer 40-Liter-Restmülltonne mit 14-tägiger Leerung ausgekommen. Je mehr er auf Inkontinenzwindeln angewiesen war, desto öfter quoll die Tonne jedoch über. Daher bestellte er eine Tonne mit 120 Litern, die nun aber acht statt drei Euro pro Monat kostete. Ende 2012 beantragte er daher bei seiner Krankenkasse, zusätzlich zu den Windeln auch die Kosten für deren Entsorgung in Höhe von fünf Euro monatlich zu bezahlen. Zur Begründung verwies er darauf, dass die Krankenkassen ja auch für die Stromkosten eines Elektrorollstuhls oder für die Kosten der Versorgung eines Blindenhundes aufkommen.

Wie nun das BSG entschied, muss die Krankenkasse die Mehrkosten der größeren Mülltonne jedoch nicht bezahlen. Nach den gesetzlichen Vorgaben seien die Krankenkassen nur für die "Versorgung mit Hilfsmitteln" zuständig, nicht aber auch für deren Entsorgung.

Die angeführten Beispiele des Klägers seien nicht übertragbar, so das BSG. Strom und Hundefutter seien notwendig, um das jeweilige Hilfsmittel überhaupt nutzen zu können. Die Müllkosten für Inkontinenzmaterialien fielen dagegen erst nach deren Nutzung an. Die Mehrkosten von nur 60 Euro pro Jahr seien auch "nicht derart hoch, dass dem Gesetzgeber insoweit die Überschreitung seines weiten sozialpolitischen Gestaltungsspielraums anzulasten ist". (mwo)

Az.: B 3 KR 4/17 R [Urteil vom 15. März 2018]

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

© AndreasReh, Ljupco, tinydevil, shapecharge | istock

rHWI

Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

© Dr_Microbe | Adobe Stock

In vitro-Studien

Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Therapie bei unkomplizierter Zystitis

© Dr_Microbe | Adobe Stock

Evidenz, Resistenz & Wirksamkeit

Therapie bei unkomplizierter Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: CONTENT-1- und CONTENT-2-Studie: Veränderung der Anzahl an wöchentlichen NDOI-Episoden gegenüber dem Ausgangswert

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [4]

74. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Urologie e. V. (DGU)

Überzeugende Daten zu NDO, RCC und PCA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Ipsen Pharma GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Seltene Erkrankungen haben ihren Namen nicht umsonst. Zählt man sie jedoch alle zusammen, so sind es etwa 8.000 Erkrankungen mit rund 4 Millionen Betroffenen in Deutschland.

© Orawan / stock.adobe.com

Oft langer Weg bis zur Diagnose

Wie Sie Patienten mit seltenen Erkrankungen früher erkennen

Eine Frau sitzt im bett und hustet.

© Sonja Monstein / stock.adobe.com

Fehlerhaftes Immunsystem

So unterscheiden sich primäre und sekundäre Immundefekte