Urteil

Kein Anspruch auf größere Mülltonne

Die Krankenkasse muss nicht für die Entsorgung von Inkontinenzwindeln zahlen.

Veröffentlicht:

KASSEL. Krankenkassen müssen Inkontinenzkranken zu Inkontinenzwindeln nicht auch deren Entsorgung bezahlen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Konkret lehnte es die Übernahme der Mehrkosten für eine größere Mülltonne ab.

Der Kläger aus Schleswig-Holstein war früher mit einer 40-Liter-Restmülltonne mit 14-tägiger Leerung ausgekommen. Je mehr er auf Inkontinenzwindeln angewiesen war, desto öfter quoll die Tonne jedoch über. Daher bestellte er eine Tonne mit 120 Litern, die nun aber acht statt drei Euro pro Monat kostete. Ende 2012 beantragte er daher bei seiner Krankenkasse, zusätzlich zu den Windeln auch die Kosten für deren Entsorgung in Höhe von fünf Euro monatlich zu bezahlen. Zur Begründung verwies er darauf, dass die Krankenkassen ja auch für die Stromkosten eines Elektrorollstuhls oder für die Kosten der Versorgung eines Blindenhundes aufkommen.

Wie nun das BSG entschied, muss die Krankenkasse die Mehrkosten der größeren Mülltonne jedoch nicht bezahlen. Nach den gesetzlichen Vorgaben seien die Krankenkassen nur für die "Versorgung mit Hilfsmitteln" zuständig, nicht aber auch für deren Entsorgung.

Die angeführten Beispiele des Klägers seien nicht übertragbar, so das BSG. Strom und Hundefutter seien notwendig, um das jeweilige Hilfsmittel überhaupt nutzen zu können. Die Müllkosten für Inkontinenzmaterialien fielen dagegen erst nach deren Nutzung an. Die Mehrkosten von nur 60 Euro pro Jahr seien auch "nicht derart hoch, dass dem Gesetzgeber insoweit die Überschreitung seines weiten sozialpolitischen Gestaltungsspielraums anzulasten ist". (mwo)

Az.: B 3 KR 4/17 R [Urteil vom 15. März 2018]

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar zu Auswirkungen der Abwasserrichtlinie

Metformin: Kopf-in-den-Sand ist keine Strategie

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kasuistik

Seltene Manifestation eines Eagle-Syndroms

Fettgewebe als Entzündungsorgan

Deshalb lohnt sich Abnehmen auch bei Gelenkrheuma

Lesetipps
Keine Hürden mehr: Websites sollen künftig so problemlos wie möglich zu erfassen und zu bedienen sein.

© VZ_Art / Stock.adobe.com

Neues Teilhabegesetz geht an den Start

So wird Ihre Praxis-Homepage barrierefrei

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung