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Therapie auf Vorkasse - klar rechtswidrig!

BERLIN (HL). Furcht vor Honorarverlusten ist kein Grund, von Patienten Vorkasse zu verlangen. Ärzte, die dies praktizieren, setzen ihre Zulassung aufs Spiel.

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Das ist die klare Botschaft von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, KBV-Chef Dr. Andreas Köhler und GKV-Chefin Dr. Doris Pfeiffer an die Vertragsärzte. Sie gingen am vergangenen Donnerstag in Berlin gemeinsam vor die Presse, nachdem bekannt geworden war, dass manche Vertragsärzte aus Sorge vor Honorarverlusten als Folge der Vergütungsreform nur nach Vorkasse behandelt haben. Das sei ein schwerer Verstoß gegen Vertragsarztpflichten, der zum Entzug der Zulassung führen könne, so Schmidt.

Schmidt gestand zu, dass einige KVen Schwierigkeiten haben, die Honorarreform umzusetzen. Die Situation einer jeden Einzelpraxis in der Region könne aber das Ministerium aus der Ferne nicht beurteilen. Dies falle in die Verantwortung der jeweiligen KV vor Ort.

In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion macht das Bundesgesundheitsministerium aber zumindest jenen Ärzten Hoffnung, die als Folge der Reform so stark in Bedrängnis geraten, dass damit auch die Patientenversorgung gefährdet werden kann. In einem solchen Fall könnten die Kassen zusätzliche Mittel bereitstellen, damit Zuschläge auf den Orientierungswert von 3,5 Cent finanziert werden.

Als eindeutig rechtswidrig wertet das BMG Nachcodierungen von Diagnosen mit Blick auf den Morbi-RSA.

Lesen Sie dazu auch: Kassen fordern Rausschmiss von Ärzten Kein Honorarkampf auf dem Rücken der Patienten "Arztbehandlung gegen Vorkasse muss aufhören!" Ministerium sieht die KVen in der Pflicht

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Kommentare
Dr. Ewald Proll 18.02.200922:30 Uhr

Therapie ohne Bezahlung - klar rechtswidrig!

Die alleinige Sorge vor Honorarverlusten darf also nicht zur Forderung nach Vorkasse führen. Was aber, wenn aus der Sorge Realität wird? Wenn Arbeit vorgeleistet, hinterher aber nicht bezahlt wird? Ist es nicht ebenfalls rechtswidrig, wenn Ministerium, Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung monopolartig vermeintliche oder tatsächliche "Pflichtverletzungen" einerseits anprangern, der wahren Arbeit aber den wahren Lohn wissentlich vorenthalten? Darf man das eigentlich auch "Kassenbetrug im sechsstelligen Bereich" nennen? Oder handelt es sich "nur" um Konkursverschleppung?

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