Kassen fordern Rausschmiss von Ärzten

KIEL/STUTTGART (di/juk). Weil sie Patienten angeblich nur gegen Vorkasse behandeln wollten, drohen Ärzten in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg Sanktionen.

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Zwei Ärzte aus Schleswig-Holstein sind ins Visier von KV und Kassen geraten, weil sie GKV-Patienten offenbar nur gegen private Rechnung behandeln wollten. Krankenkassen sehen darin einen so groben Verstoß der vertragsärztlichen Pflichten, dass sie vom paritätisch besetzten Zulassungsausschuss den Entzug der Zulassung erwarten.

Die Fälle überschatten auch die geplanten Gespräche zwischen den Kassen und der KV im Norden. Die Kassen wollen über Veränderungen an der Honorarverteilung erst sprechen, wenn die KV sicherstellt, dass von GKV-Patienten keine Vorkasse verlangt wird.

Die beiden beschuldigten Ärzte aus dem Flensburger Raum sind Orthopäden. In ihren Praxen soll Patienten mit akuten Schmerzen eine Behandlung auf Chipkarte abgelehnt worden sein. Eingereicht wurden die Vorgänge beim Zulassungsausschuss durch die Ersatzkassen, aber auch die AOK prüft entsprechende Anträge. Der Berufsverband der Orthopäden sieht die Vorfälle nicht im Zusammenhang mit den Praxisschließungen der Berufsgruppe in der vergangenen Woche.

Der Zulassungsausschuss tagt am Mittwoch. Ob dann schon eine Entscheidung über die Kassenanträge fällt, ist offen. Der Ausschuss ist mit drei Kassenvertretern und drei ehrenamtlich tätigen Ärzten besetzt, die unabhängig von der KV entscheiden. Bei einem Patt gilt ein Antrag als abgelehnt. Die anschließende Instanz, der Berufungsausschuss, ist mit einem unparteiischen Vorsitzenden ausgestattet.

In Baden-Württemberg soll ein Orthopäde aus dem Schwarzwald von Patienten 120 Euro pro Quartal im Voraus verlangt haben, damit sie eine "im Krankheitsfall nach bestem Wissen und Gewissen angepasste gute Behandlung" bekämen. Das berichtete das ARD-Fernsehmagazin "Report" vergangene Woche.

Der in dem Bericht namentlich genannte Arzt hat nach Angaben von KV-Vorstandschef Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer wegen vertragswidrigen Verhaltens eine Abmahnung erhalten. Er kann nun dazu Stellung beziehen. Weitere Fälle, in denen Niedergelassene Patienten vorab um Honorierung gebeten haben, sind der KV bis dato jedoch nicht bekannt geworden.

Lesen Sie dazu auch: Kein Honorarkampf auf dem Rücken der Patienten "Arztbehandlung gegen Vorkasse muss aufhören!" Ministerium sieht die KVen in der Pflicht Therapie auf Vorkasse - klar rechtswidrig!

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