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Kommentar – Termin-Schwänzer

Keine Schreckensszenarien!

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

Es liegt ein paar Jahre zurück, dass sich ein Deutscher Ärztetag mit dem Thema Termin-Schwänzer beschäftigt hat. 2014 forderten die Delegierten in Düsseldorf, im Falle der „Regelung einer Vier-Wochen-Frist für Facharzttermine auch eine Ausfallentschädigung für von Patienten nicht wahrgenommene Termine zu implementieren“. Wir kennen den Ausgang: Aus der Strafzahlung wurde nichts.

Zugegeben, die Terminservicestellen werden künftig minutiös alles festhalten, ob und wann Termine vermittelt, wahrgenommen, abgesagt oder geschwänzt worden sind. Die Forderung nach einer Strafzahlung und einer Sperre für Patienten, die einen Termin unentschuldigt verpassen, hat der NAV-Virchowbund bereits vor zwei Monaten erhoben. Die KBV schließt sich in einem aktuellen Interview den Forderungen an, räumt aber ein, dass das Problem möglicherweise gar nicht so groß ist.

Also, bitte keine Schreckensszenarien an die Wand malen. Die aktuelle Erfahrung zeigt: Kommt es zum juristischen Streit, stellen Richter solche Verfahren oft wegen Geringfügigkeit ein.

Lesen Sie dazu auch: Terminservicestellen: KBV fordert Sperren für schwänzende Patienten

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