Keine neuen Gesetze gegen Alkoholismus
FRANKFURT/MAIN (fuh). Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf, bestehende Gesetze zum Schutz vor Alkoholmissbrauch zu verschärfen.
Veröffentlicht:Ziel müsse es vielmehr sein, das Jugendschutzgesetz konsequent umzusetzen, sagte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Mechthild Dyckmans (FDP) heute in Frankfurt. Derzeit führt Dyckmans Gespräche mit dem Einzelhandel. Angestrebt wird eine Selbstverpflichtung des Handels, bei jugendlichen Alkohlkäufern grundsätzlich einen Ausweis an der Kasse zu verlangen.
Verstärkt will die Drogenbeauftragte Schwangere mit dem Ziel aufklären, konsequent Alkoholkonsum zu vermeiden. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit sei es, Jugendliche vom "Rauschtrinken" abzuhalten. Verstärkt müssten Schulen und Familien in diese Präventionsarbeit eingebunden werden, sagte Dyckmans,
Skeptisch äußerte sich die Drogenbeauftragte ebenso wie die Bundestagsabgeordnete Karin Maag (CDU) mit Blick auf ein neues Gesetz in Baden-Württemberg, das den Verkauf von Alkohol nach 22 Uhr grundsätzlich verbietet. Jugendliche könnten dieses Verbot leicht durch Vorratskäufe umgehen, so Dyckmans. Maag, Berichterstatterin der Arbeitsgruppe Gesundheit in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, will zunächst die für das Gesetz vorgesehene Evaluation in drei Jahren abwarten. Eine Sprecherin des Bundesverbandes der Deutschen Spirituosen-Industrie sicherte Dyckmans nachhaltige Unterstützung im Bereich der Prävention zu.