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Kinderschutz: Informationsaustausch ohne Aufgabe der Schweigepflicht

Pädiater, Kinderhilfe und Kriminalbeamte starten die Internetplattform Riskid. Ärzte sollen sich über Verdachtsfälle der Kindesmisshandlung austauschen können.

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KÖLN (acg). Wenn Kinderärzte den Verdacht haben, ihr kleiner Patient wird von Eltern oder anderen Angehörigen misshandelt, bindet ihnen die Schweigepflicht die Hände. Jetzt sollen sie sich immerhin mit ihren Kollegen austauschen können - über die bundesweite Ärzte-Datenbank "Riskid", die am Mittwoch gestartet ist. Initiiert hat das Programm ein Duisburger Netzwerk von Kinderärzten, gemeinsam mit der Deutschen Kinderhilfe und dem Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK). In Duisburg ist "Riskid" schon aktiv.

Pädiater können unter www.riskid.de dem Netzwerk beitreten. Die Plattform ermöglicht es ihnen, untereinander Verdachtsfälle unter Wahrung der Schweigepflicht zu äußern.

Der Austausch soll die Diagnosemöglichkeiten verbessern und das so genannte Ärzte-Hopping betroffener Familien transparent machen, sagt Rolf Stöckel, Vorstandssprecher der Deutschen Kinderhilfe. "Im Moment befinden wir uns aber noch in einer rechtlichen Grauzone", sagt Stöckel.

Deshalb setzen sich die Initiatoren für eine Erleichterung des ärztlichen Informationsaustausches im Kinder- und Jugendschutzgesetz ein, zu dem Bundesfamilienministerin Kristina Schröder am Dienstag Eckpunkte vorgelegt hat.

Nach ihren Plänen soll die Informationsweitergabe von Ärzten und Psychologen an das Jugendamt erleichtert werden. Wenn sich ein Verdacht auf Missbrauch verdichtet, könnten Kinderärzte so die zuständige Behörde informieren.

Damit ein Kind in die Datenbank aufgenommen wird, ist bisher allerdings die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. "Wir und der Bund der Kriminalbeamten fordern eine Änderung im Kinder- und Jugendschutzgesetz, dass die Mediziner künftig darauf verzichten können", sagt Stöckel.

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