Sachsen-Anhalt

Kliniken erhalten Fördermittel für das gesamte Jahr schon im April

Besondere Belastungen der Krankenhäuser durch die Versorgung der COVID-19-Patienten sollen durch vorgezogene Zahlungen abgemildert werden.

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Magdeburg. Die 47 Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt erhalten noch im April 43 Millionen Euro. Das sind die für das gesamte Jahr geplanten pauschalen Fördermittel für Krankenhaus-Investitionen.

„Wir wollen so die Liquidität sicherstellen, damit sich die Häuser auf eine anstehende Corona-Welle gut vorbereiten können“, sagt Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Mit dieser Entscheidung folge Sachsen-Anhalt einer Bitte der Krankenhausgesellschaft des Landes und ist nach Nordrhein-Westfalen das zweite Bundesland, das seine Kliniken im Kampf gegen das Coronavirus in dieser Form unterstützt. Planbare Eingriffe und Operationen werden derzeit abgesagt, Betten auf Intensivstationen zur Verfügung gestellt, zudem wird der Personaleinsatz in Kliniken neu kalkuliert. Die Krankenhäuser des Landes sind in diesem Zusammenhang mit finanziellen Mehraufwendungen konfrontiert, die womöglich nicht allein durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz abgefedert werden können.

Spezielle Aufnahme- und Entlassregeln

Mehr Sicherheit für Bewohner und Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen soll zudem ein Erlass des Landes garantieren, der die Rückkehr aus dem Krankenhaus und bei Neuaufnahmen regelt. Krankenhäuser sollen danach mit dem Entlassungsbefund bestätigen, dass aktuell keine Anzeichen einer Atemwegs- oder Infektionskrankheit vorliegen, kein Auslandsaufenthalt innerhalb der letzten zwei Wochen stattgefunden und gleichzeitig kein direkter Kontakt mit einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person stattgefunden hat. Bei Neuaufnahmen soll diese Bestätigung durch die Pflegebedürftigen selbst oder ihre Angehörigen oder Betreuer erfolgen.

So könne ein genereller Aufnahmestopp in Pflegeeinrichtungen vermieden werden. Grimm-Benne: „Wir wollen sichern, dass Senioren, die aus dem Krankenhaus entlassen werden und aus gesundheitlichen Gründen nicht zurück in die eigene Wohnung können, in ein gutes Betreuungsumfeld kommen. Es solle geprüft werden, ob neue Bewohner zunächst für 14 Tage isoliert in einem Einzelzimmer aufgenommen werden können. (zie)

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