Beschluss des GBA

Kliniken erhalten Zuschläge auch für Kindermedizin

Veröffentlicht:

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat den Anspruch auf die Zahlung von Sicherstellungszuschlägen auf Krankenhäuser mit Kinderabteilungen ausgeweitet. Einen entsprechenden Beschluss hat der GBA in seiner Sitzung am Donnerstag gefasst.

Mit Sicherstellungszuschlägen durch die Krankenkassen werden Kliniken in ländlichen Regionen unterstützt, die wegen einer geringen Auslastung nicht kostendeckend arbeiten können, aber für die Versorgung der Bevölkerung notwendig sind.

Um die Zuschläge zu erhalten, müssen die Häuser ein Defizit nachweisen und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Die Zuschläge können laut dem GBA-Vorsitzenden Professor Josef Hecken zeitnah vereinbart werden und bereits im kommenden Jahr ihre Wirkung entfalten.

Bisher wurden die Zuschläge vor allem für die Aufrechterhaltung von Abteilungen für Innere Medizin, Chirurgie und Gynäkologie oder Geburtshilfe gewährt.

Kritische Grenze bei 40 Minuten Fahrtzeit

Eine flächendeckende Versorgung sieht der GBA in Gefahr, wenn durch die Schließung eines Krankenhauses für zusätzlich 800 Menschen unter 18 Jahren PKW-Fahrzeiten von mehr als 40 Minuten notwendig sind, um bis zur nächstgelegenen Klinik zu gelangen. Ein strukturell bedingter geringer Versorgungsbedarf liegt laut GBA vor, wenn die durchschnittliche Einwohnerdichte von unter 18-Jährigen unter 22 Menschen je Quadratkilometer im Einzugsbereich des Krankenhauses sinkt.

Der GBA-Vorsitzende warnte allerdings: „Sicherstellungszuschläge sind keine Garantie für den Bestand eines Krankenhauses und können keine Versäumnisse bei der Krankenhausplanung korrigieren.“

Seit 2020 erhalten bedarfsnotwendige Krankenhäuser in ländlichen Regionen eine pauschale Förderung von 400 .000 Euro pro Standort. Der Gesetzgeber will mit dem Versorgungsverbesserungsgesetz diese Förderung nun staffeln. Krankenhausstandort mit mehr als zwei bedarfsnotwendigen Fachabteilungen erhalten zu den 400 .000 Euro Pauschalzuschlag für jede weitere Fachabteilung zusätzlich 200 .000 Euro. (chb)

Mehr zum Thema

Abrechnung

SpiFa meldet sich zu Hybrid-DRG

Krankenhaus-Reformpläne

Fachkräftemangel könnte Umbau der Kliniklandschaft beschleunigen

Das könnte Sie auch interessieren
Verschiedene Gesichter

© Robert Kneschke / stock.adobe.com / generated with AI

Seltene Erkrankungen

GestaltMatcher – Per Gesichtsanalyse zur Orphan Disease-Diagnose

Künstliche Intelligenz gilt auch in der Medizin als Schlüsseltechnologie, mit deren Hilfe zum Beispiel onkologische Erkrankungen stärker personalisiert adressiert werden könnten.

© Kanisorn / stock.adobe.com

EFI-Jahresgutachten 2024 übergeben

KI: Harter Wettbewerb auch in der Medizin

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Tag der Privatmedizin 2023

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

NHANES-Analyse

Bei Hörminderung: Hörgeräteträger leben länger

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert