Entlassmanagement

Kliniken lehnen Schiedsspruch ab

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft geht gerichtlich gegen den Schiedsspruch zum Entlassmanagement vor. Regierungskreise haben aber angekündigt, das Versorgungsstärkungsgesetz deshalb nicht noch einmal aufschnüren zu wollen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Rezept und Krankschreibung vom Klinikarzt. Die DKG will die Spielregeln dafür selbst aufsetzen.

Rezept und Krankschreibung vom Klinikarzt. Die DKG will die Spielregeln dafür selbst aufsetzen.

© stokkete/ Fotolia.com.

BERLIN. Ein Teil des Versorgungsstärkungsgesetzes von Mitte 2015 droht in einen Rechtshändel zu geraten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) meldet, juristisch gegen von der Selbstverwaltung aufgestellte Regeln zum Entlassmanagement vorzugehen. Die Koalition will mit der Regelung erreichen, dass es für Patienten im Moment des Übergangs von der stationären zur ambulanten Versorgung nicht zu Behandlungsbrüchen kommt.

Dafür sollen Krankenhausärzte ab Juli 2017 ihren Patienten Medikamente, Pflege oder Hilfsmittel für eine Woche verordnen dürfen. Auch Krankschreibungen direkt aus dem Krankenhaus heraus sollen möglich werden. Bislang war dies alleine den niedergelassenen Ärzten vorbehalten.

Die Ausgestaltung des Gesetzes war zwischen den Vertragsärzten, den Kassen und der Krankenhausseite bis zuletzt umstritten. Schließlich hat das Schiedsamt am 13. Oktober für eine von den Vertragsärzten und den Kassen präferierte Version entschieden.

Demnach sollen für die Übergabe vom stationären in den ambulanten Sektor Standards wie in der vertragsärztlichen Versorgung gelten. So sollen sich die Krankenhausärzte bei den KVen eine lebenslange Arztnummer besorgen. Zudem sollen die in den Kliniken verwendeten Softwaresysteme nach den Vorgaben der bei den Vertragsärzten verwendeten Software zertifiziert sein. Das Entlassmanagement solle zudem für alle stationär behandelten Patienten gelten, aber an individuellen Bedürfnissen ausgerichtet werden.

Für den Hauptgeschäftsführer der DKG, Georg Baum, widersprechen die mit der Mehrheit von Vertragsärzten und Kassen gegen die DKG beschlossenen Anforderungen dem Geist des Gesetzes. Eine "Zwangsregistrierung" von 50.000 Krankenhausärzten bei den KVen sei ein "absoluter Widerspruch". Für das Entlassmanagement habe der Gesetzgeber nicht den einzelnen Krankenhausarzt in die Pflicht genommen, sondern die Krankenhäuser als Institutionen.

Jeden der rund 19 Millionen Patienten pro Jahr einem Entlassmanagement zu unterziehen, bedeute zudem für alle Kliniken zusammen einen Aufwand von rund 100.000 Arbeitstagen im Jahr.

Während die DKG davon ausgeht, dass der Schiedsspruch für die Dauer des Rechtsstreites vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ruhe, geht man beim GKV-Spitzenverband davon aus, dass die Klage keine aufschiebende Wirkung zeitige. Regierungskreise bestätigten der "Ärzte Zeitung" am Donnerstag, dass nicht daran gedacht sei, am Gesetz noch einmal etwas zu ändern.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Arzt- oder Luftnummer?

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