Pflegestärkungsgesetz III

Kommunen fürchten Mehrausgaben

Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. Das dritte Pflegestärkungsgesetz dient der besseren Verzahnung, nicht aber der Bezahlung von Pflegeberatungsleistungen aus Beitragszahlungen. Das betonte Hermann Gröhe (CDU) bei der Frühjahrstagung des Vereins "gesundheitswirtschaft rhein-main".

"Das PSG III ist kein kommunales Entlastungsgesetz", sagte der Gesundheitsminister dort. Er verwies auf das Präventionsgesetz, bei dem auch gehofft worden sei, mit "viel Geld aus der Kasse viel Prävention vor Ort" betreiben zu können. Dass jedoch ein Partner finanziert und der andere eigenmächtig entscheidet, was geschieht, gehe nicht, so Gröhe.

Das neue Pflegegesetz setzt auf eine aktivere Rolle der Kommunen: So können Kreise und kreisfreie Städte von den Kranken- und Pflegekassen den Abschluss von Vereinbarungen zur Einrichtung von Pflegestützpunkten verlangen; die Kosten sollen geteilt werden. Kommunen können eigenes Personal und Sachmittel für Aufbau und Betrieb der Stützpunkte einsetzen und anrechnen lassen.

Was das Gesetz die Pflegekassen kostet, hängt vor allem davon ab, wie viele Kommunen wegen des Aufbaus von Pflegestützpunkten auf sie zukommen werden.

Die Kommunen jedoch dürften nicht auf "wesentlichen Mehrausgaben" sitzen bleiben, betonte der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) auf Anfrage der "Ärzte Zeitung".

Diese entstehen laut Verbandssprecher Franz-Reinhard Habbel nicht durch die Beratung, sondern durch die Übertragung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes aus dem PSG II auf die Hilfe zur Pflege im SGB XII.

"Hier haben wir Bedenken, dass die Mehrbelastungen zu gering angegeben werden und die Kompensation durch die Pflegeversicherung zu hoch ist mit der Folge, dass es Mehraufwendungen gibt", sagte Habbel. Genaue Rechnungen lägen allerdings noch nicht vor. (jk)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Einstufung in den Pflegegrad

Pflegebegutachtung: Wann hausärztlicher Rat gefragt ist

Exklusiv-Umfrage der Ärzte Zeitung

Baustelle Gesundheitspolitik: Was muss 2026 angegangen werden?

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuerungen

Das gilt 2026 bei Abrechnung und Honorar

Der positive Jahresrückblick

Diese guten Nachrichten gab es 2025 im Gesundheitswesen

Lesetipps
Eine Person hält drei Figuren in den Händen

© Suriyo/stock.adobe.com

Man kann nicht nicht führen

Mitarbeiterführung in der Arztpraxis: Tipps für Praxisinhaber

Frau telefoniert

© Matthias Balk / picture alliance

Kontakt mit Patienten

Arztpraxis ohne Telefon: Kann das funktionieren?