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Kontrollterror gefährdet Patienten

Ruth NeyVon Ruth Ney Veröffentlicht:

Präparate, die unter die Betäubungsmittelverordnung fallen, werden meist für Schwerkranke mit Schmerzen verordnet. Um dem Missbrauch der stark wirksamen Substanzen vorzubeugen, sind die Verordnungsvorschriften aus gutem Grund streng.

Auch viele Formalien müssen genau eingehalten werden. Palliativmediziner bemängeln, dass dies manche Ärzte von der BtM-Verordnung abschrecke. Die Folge: Schmerzpatienten werden nicht ausreichend versorgt.

Durch den Kontrollterror einiger BKKen nimmt diese Gefahr jetzt zu. Sie nehmen eine "nachlässige ärztliche Verordnungspraxis" auf BtM-Rezepten zum Anlass, um Apotheken gelieferte Medikamente nicht zu bezahlen.

Bei den Beanstandungen der Kassen geht es aber nicht um Höchstmengenüberschreitungen, sondern nur um banale Formfehler wie das fehlende Wort "schriftlich" oder ein handschriftliches Kreuzchen, das nicht gegengezeichnet wurde.

Apotheken werden daher künftig das Rezept dreimal prüfen und eventuell vom Arzt korrigieren lassen, bevor der Patient sein Medikament erhält.

Ärzte könnten bei der BtM-Verordnung weiter verunsichert werden. Hier muss juristisch nachgebessert werden, um die Versorgung nicht unnötig zu gefährden.

Lesen Sie dazu auch: Retaxwut ärgert Ärzte und Apotheker

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