Direkt zum Inhaltsbereich

Retaxwut ärgert Ärzte und Apotheker

Ein Bericht über kleinliche Null-Retaxationen bei BtM-Rezepten in der "Ärzte Zeitung" hat Ärzte und Apotheker zur Diskussion angeregt. Denn im schlimmsten Fall könnte die schnelle Versorgung schwerkranker Patienten gefährdet sein.

Ruth NeyVon Ruth Ney Veröffentlicht:
Zankapfel BtM: Was muss genau auf den Rezepten ausgefüllt werden?

Zankapfel BtM: Was muss genau auf den Rezepten ausgefüllt werden?

© Jochen Tack / imago

NEU-ISENBURG. Anlass für die aktuelle Debatte ist die systematische Kontrolle von Betäubungsmittelrezepten vor allem der BKK Novitas und einiger anderer Betriebskrankenkassen.

Meist werden sie bei ärztlichen Verschreibungsfehlern fündig, die nach Ansicht der Kassen eine Korrektur des Rezepts oder eine Nichtbelieferung hätte nach sich ziehen müssen.

Ein Apotheker mahnt daher in seinem Kommentar im Internet das Verständnis ärztlicher Kollegen an, wenn Apotheken um Korrekturen bei den Rezepten bäten.

Schludrig ausgefüllte Rezepte

Denn die von den Krankenkassen kritisierten Formfehler bei BtM-Rezepten gingen vorwiegend auf eine Nichtbeachtung ärztlicher Vorschriften zurück.

Unklar ist dabei offensichtlich, was Kassen überhaupt beanstanden dürfen, wie aus dem Leserbrief eines Arztes hervorgeht.

Nach Ansicht von Dr. Heinz-Uwe Dettling, Rechtsanwalt aus Stuttgart, schießen Krankenkassen mit den Beanstandungen weit über das Ziel hinaus.

Beanstandung nicht vom Recht gedeckt?

"Die Beanstandungen lassen sich vielfach gar nicht mit der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung begründen", erläuterte er im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

Kritisch sieht er auch die Praxis der Null-Retaxation an sich, die auf einer verfehlten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts beruhe.

"Ein Geldzurück und gleichzeitiges Behaltendürfen der Leistung gibt es sonst nirgendwo in der gesamten Rechtsordnung", betonte er.

Rechtswidrige Retaxationen

Die Versuche einiger Krankenkassen, die Rechtsprechung zur Null-Retaxation mit unberechtigten oder bagatellartigen Beanstandungen auszunutzen, um Leistungen in Anspruch zu nehmen und deren Zahlungen zu verweigern, verurteilte er als "Auswüchse".

Auch der Pharmarechtsexperte Professor Elmar Mand aus Marburg äußert sich skeptisch gegenüber dem Verhalten der Krankenkasse bei Null-Retaxationen.

"Viele Retaxationen sind nicht nur rechtswidrig, sondern marktstarke Krankenkassen verstoßen auch gegen das kartellrechtliche Missbrauchsverbot gemäß den Paragrafen 19, 20 GWB."

Mand betonte allerdings auch, dass die - auch formal - extrem strengen Anforderungen bei BtM-Verordnungen zu recht gälten. "Hier ist kein Raum für Nachlässigkeiten, wie klein diese auch sein mögen", so der Jurist.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Kontrollterror gefährdet Patienten

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Eine harte Nuss zu knacken

Kasuistik: Nussallergie führte auf die falsche Fährte

Hypercholesterinämie

Lipidsenker klug kombinieren

Deprescribing PPI

Protonenpumpenhemmer absetzen: Wie das am besten gelingt

Lesetipps
Eine Ärztin spricht mit einer älteren Patienten. Die Patientin lächelt.

© StefaNikolic / stock.adobe.com

Sprechende Medizin

4 Tipps: So können Sie den Placebo-Effekt für die Therapie nutzen

Ein Arzt spricht mit einer Patientin

© K Davis/peopleimages.com / stock.adobe.com

Interview

Patient mit Mundgeruch: Wie Sie das im Patientengespräch ansprechen

Eine junge Frau sitzt auf dem Sofa und verschränkt ihre Arme, um ihre Hände auf die Brust zu legen.

© Yauhen / Stock.adobe.com

Psychologische Interventionen

Sprechende Medizin: 10 Schritte bei chronischen Schmerzen