Transplantationen

Korrekte Abläufe bei den Organspenden

Die Überwachungs- und die Prüfungskommission haben einen neuen Tätigkeitsbericht zu Transplantationen vorgestellt. „Systematische Unregelmäßigkeiten“ gab es nur in einem Fall.

Christoph BarkewitzVon Christoph Barkewitz Veröffentlicht:
Organtransplantationen – im Bild eine Spenderniere an der Uniklinik Leipzig – laufen laut Prüfbericht weitestgehend ordnungsgemäß.

Organtransplantationen – im Bild eine Spenderniere an der Uniklinik Leipzig – laufen laut Prüfbericht weitestgehend ordnungsgemäß.

© Waltraud Grubitzsch / dpa-Zentra

Berlin. Die Kontrollgremien von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband für die Überwachung ordnungsgemäßer Abläufe bei Organspenden haben in ihrem Tätigkeitsbericht 2018/19 ein positives Fazit gezogen.

Bei keiner der im vergangenen Jahr geprüften Programme der Jahre 2016 bis 2018 seien Anhaltspunkte für systematische Richtlinienverstöße oder Manipulationen festgestellt worden, sagte der Vorsitzende der Prüfungskommission nach dem Transplantationsgesetz, Oberstaatsanwalt Thomas Schwarz, am Donnerstag.

Damit habe sich die positive Entwicklung der vergangenen Jahre weiter fortgesetzt. In Deutschland sind laut dem Bericht derzeit 46 Transplantationszentren mit 126 Transplantationsprogrammen zugelassen.

Ein Zentrum auffällig

Prüfgegenstand waren die Herz-, Lungen-, Nieren- und Pankreastransplantationen der Jahre 2013 bis 2015 und die Lebertransplantationen der Jahre 2012 bis 2015 (insgesamt 10 505 Transplantationen in diesem Zeitraum) sowie die Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationen der Jahre 2016 bis 2018 (9068 Transplantationen).

Im vergangenen Jahr haben die Überwachungs- und die Prüfungskommission 16 Prüfungen vor Ort und 14 schriftliche Prüfungen vorgenommen. Basis waren die Krankenakten von 660 Empfängern postmortal gespendeter Organe aus den Jahren 2016 bis 2018.

Zu den in der Zeitspanne 2012 bis 2105 abgeschlossenen Prüfungen heißt es, „dass weit überwiegend korrekt unter Beachtung der Richtlinienvorgaben gearbeitet wurde“. Nur beim Herztransplantationsprogramm der Kerckhoff-Klinik Bad Nauheim in Hessen stellten die Kommissionen „systematische Unregelmäßigkeiten“ fest. Hierüber seien neben dem Ärztlichen Direktor und der Landesärztekammer auch die zuständigen Behörden informiert worden.

Angesichts der Bemühungen, die Bereitschaft der Bevölkerung zur Organspende zu erhöhen, sagte Hessens Ärztekammer-Präsident Dr. Edgar Pinkowski, sei es „umso schwerwiegender, wenn erneut bei einem Transplantationszentrum Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Spenderorganen festgestellt werden.“ Ärzteschaft und Politik bemühten sich derzeit um die lückenlose Aufarbeitung der Geschehnisse, so Pinkowski.

Bei der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin, die Hinweise auf Auffälligkeiten oder Unregelmäßigkeiten im Bereich der Organspende und -transplantation entgegennimmt, seien im vergangenen Jahr 23 Eingaben eingegangen. Meldungen zu Organangeboten gegen Entgelt, bei denen ein Organhandel nicht ausgeschlossen werden konnte, seien als Verdachtsfälle an das Bundeskriminalamt weitergeleitet worden, sagte der Leiter der Vertrauensstelle, Professor Hans Lilie.

Privatpatienten nicht bevorzugt

Die Kommissionen wiesen in ihrem Bericht daraufhin, dass es keine Anhaltspunkte für eine bevorzugte Behandlung von privatversicherten Patienten gegeben habe. Es gebe zudem keine grundsätzlichen Bedenken gegen das beschleunigte Vermittlungsverfahren, das dazu dienen soll, möglichst viele Organe zu vermitteln. Es habe keine Anhaltspunkte für Manipulationen mit diesem Verfahren gegeben.

Einen Wechsel gab es in der Führung der Prüfungskommission. Neuer Vorsitzender ist seit September Oberstaatsanwalt Schwarz, der die frühere Vorsitzende Richterin am Kammergericht Berlin, Anne-Gret Rinder, nach neun Jahren an der Spitze ablöst. Professor Hans Lippert wurde als Vorsitzender der Überwachungskommission wiedergewählt.

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