AMNOG

Korrekturwünsche zur Novellierung

Wenige Tage vor der internen Anhörung zur geplanten AMNOG-Novellierung haben KBV, GKV-Spitzenverband und forschende Arzneihersteller Stellung bezogen - mit unterschiedlichen Akzenten.

Veröffentlicht:

BERLIN. Kurz vor Ende der parlamentarischen Sommerpause beginnen die Vorbereitungen für das nächste Gesetzgebungsverfahren mit geplanten Korrekturen an der frühen Nutzenbewertung.

Dazu findet eine interne Anhörung mit Verbänden der Industrie, Kassen und Ärzten im Bundesgesundheitsministerium am Dienstag statt.

Die KBV fordert, die geplanten Regelungen zur Antibiotika-Versorgung - mit Blick auf kritische Resistenzen - auch auf die Versorgung mit Antimykotika und Virustatika auszuweiten.

Die Organisation der Vertragsärzte begrüßt die Möglichkeit, dass Hersteller und GKV-Spitzenverband neben dem Erstattungsbetrag nutzenbewerteter Arzneimittel auch Mengen- und Umsatzvereinbarungen treffen können.

Aus der vorgesehenen Kann-Vorschrift sollte aus Sicht der KBV aber eine Muss-Vorschrift werden. Zum geplanten Arzneiinformationsservice für Ärzte unterbreitet die KBV eine Fülle von Vorschlägen zur technischen Umsetzung des Projekts.

Der GKV-Spitzenverband sieht vor allem den Verzicht auf eine öffentliche Listung des Erstattungsbetrages kritisch: Das werde "unausweichlich" zu Mehrausgaben führen. Die Funktionsfähigkeit zentraler Steuerungsinstrumente werde "grundlegend" eingeschränkt.

Die Einführung einer Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro - ab dieser Grenze soll der Erstattungsbetrag rückwirkend gelten - wird von den Kassen grundsätzlich begrüßt, aber für unzureichend gehalten.

2015 wären davon nur drei Arzneimittel betroffen gewesen. Der GKV-Spitzenverband erneuert seine Forderung, den Erstattungsbetrag rückwirkend zum Tag der Markteinführung gelten zu lassen.

Der Verband forschender Pharmaunternehmen (vfa) moniert, dass mit dem Referentenentwurf die Verabredungen des Pharmadialogs nur ungenau aufgegriffen würden und außerdem weitreichende Markteingriffe - gemeint ist vor allem das bis Ende 2022 reichende Preismoratorium - die konstruktive Arbeit beim Pharmadialog konterkarieren würden.

Ferner plädiert der vfa dafür, dass die Möglichkeit für den GBA, Verordnungseinschränkungen zu beschließen, nur auf Antrag des Herstellers, nicht jedoch auf Antrag des GKV-Spitzenverbandes eröffnet werden soll.

Für das Arztinformationssystem müssten klare gesetzgeberische Standards festgelegt werden, um Ärzte besser zu informieren und ihre Therapiefreiheit zu sichern. (HL)

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