Korruption: Kammer knöpft sich schwarze Schafe vor

Bestechlichkeit ist bei Ärzten nicht strafbar, aber doch verboten - so hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe sagt jetzt bestechlichen Ärzten energisch den Kampf an.

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Bestechlichkeit bei Ärzten: Hat die Kasse Verdachtsmomente gegen einen Arzt, will die ÄKWL das genau prüfen und gegebenenfalls den Verstoß ahnden.

Bestechlichkeit bei Ärzten: Hat die Kasse Verdachtsmomente gegen einen Arzt, will die ÄKWL das genau prüfen und gegebenenfalls den Verstoß ahnden.

© Eisenhans / fotolia.com

MÜNSTER (iss). Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) bietet den Krankenkassen die Zusammenarbeit bei der Abklärung berufsrechtlicher Verstöße von Ärzten an.

"Die Kassen können uns Ross und Reiter nennen", sagte ÄKWL-Präsident Dr. Theodor Windhorst vor Journalisten in Münster.

Haben sie den Verdacht, dass sich Ärzte bestechen lassen, werde die Kammer das prüfen und gegebenenfalls berufsrechtliche Schritte einleiten, so Windhorst.

Auch der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen, die Gynäkologen wegen unlauterer Werbung für Individuelle Gesundheitsleistungen abgemahnt hatte, habe die ÄKWL die Mitarbeit angeboten.

"Die Verbraucherschützer haben uns die Vorgänge und die Namen gegeben", berichtete Windhorst. Es müsse ganz klar sein, dass Ärzte mit Konsequenzen rechnen müssen, wenn sie gegen berufsrechtliche oder sozialrechtliche Vorgaben verstoßen.

"Wir können keine Bestechlichkeit dulden"

Daran ändere auch die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nichts, dass niedergelassene Ärzte strafrechtlich nicht belangt werden können, wenn sie von Unternehmen eine Vergütung für die Verordnung ihrer Produkte erhalten.

"Die herrschende Rechtsprechung gibt im Moment nichts anderes her." Das sei aber unbefriedigend. "Ich bin froh, dass der BGH den Gesetzgeber in die Pflicht nimmt", sagte Windhorst.

Die ÄKWL sei schon in der Vergangenheit wegen unerlaubter Vorteilsnahme gegen Mitglieder vorgegangen und habe Abmahnungen ausgesprochen sowie Geldbußen verhängt. "Wir haben klar gezeigt, dass wir als Ärzte damit umgehen können."

Die Darstellung in manchen Medien, Korruption sei im Gesundheitswesen die Norm, wies ÄKWL-Vize Dr. Klaus Reinhardt als polemisch zurück. "Das hat mit der Realität nichts zu tun."

Gegen schwarze Schafe in den eigenen Reihen müsse die Ärzteschaft vorgehen und tue das auch. "Wir können keine Bestechlichkeit dulden, denn das Arzt-Patienten-Verhältnis leidet darunter", betonte Reinhardt.

"Es gibt eine strafrechtliche Lücke, eine berufsrechtliche Lücke hat es nie gegeben."

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