Seit Amtsantritt von Gesundheitsministers Philipp Rösler hat das Thema "Kostenerstattung" wieder Konjunktur. Zwar konnten sich gesetzlich Krankenversicherte bisher schon dafür entscheiden. Entsprechende Wahltarife der Kassen werden aber kaum in Anspruch genommen: Nur magere 0,2 Prozent der GKV-Versicherten machen überhaupt Gebrauch davon.

Das mag vor allem darin liegen, dass Versicherte bei Kostenerstattungstarifen auf fast der Hälfte der Behandlungskosten sitzen bleiben. Obendrein ist der Versicherte an den Tarif mindestens ein Jahr lang gebunden.

Mit Röslers Gesundheitsreform werden diese Hürden zur Seite geräumt. So wird die Bindungsfrist für Kostenerstattungstarife auf drei Monate verkürzt. Die Abschläge, die eine Kasse vornehmen darf, werden auf fünf Prozent begrenzt - sie dürfen sich nur noch auf Verwaltungskosten beziehen.

Für rabattierte Arzneimittel gilt, dass sich Versicherte auch für ein anderes als das im Preis reduzierte Medikament ihrer Kasse entscheiden können. Wer diesen Weg geht, bezahlt zunächst sein Wunschmedikament aus der eigenen Tasche. Dann kann er sich von seiner Kasse einen Teil der Kosten zurückerstatten lassen: den Betrag, den sie für ein entsprechendes Mittel aus einem Rabattvertrag gezahlt hätte.

Damit solle die Kostenerstattung für GKV-Versicherte attraktiver gemacht werden, sagt Rösler. Auf keinen Fall werde das die GKV beherrschende Sachleistungsprinzip ausgehebelt. Kostenerstattung trage zu "mehr Eigenverantwortung" der Patienten und größerer Transparenz über anfallende Kosten beim Arzt bei.

Des Beifalls der Ärzteverbände kann sich Rösler sicher sein. Die drängen die Politik seit Jahren zu mehr Kostenerstattung auch in der GKV. Bei der SPD stößt das Ansinnen dagegen auf Ablehnung. Die Pläne der Koalition seien "eine Lizenz zum Gelddrucken für die Ärzte", schimpft SPD-Fraktionsvize Elke Ferner. Verbraucherschützer geben sich ebenfalls skeptisch. "Da wird eine Monstranz aufgebaut, die am Ende keiner anbetet - außer den Priestern", sagt Dr. Stefan Etgeton vom Bundesverband der Verbraucherschützer. (hom)

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