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GBA

Krankenhausärzte sollen verordnen dürfen

Patienten, die aus dem Krankenhaus entlassen werden und zu Hause unversorgt sind, soll es künftig nicht mehr geben. Klinikärzte sollen Verordnungen ausstellen dürfen, findet der GBA - etwa für Arzneien, Physiotherpie, Hilfsmittel. Aber es gibt Fristen.

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BERLIN. Eine Versorgungslücke im Anschluss an stationäre Behandlungen soll geschlossen werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat neue Regeln für das Entlassmanagement aufgestellt. Dabei hat die Selbstverwaltung die Vorgaben des Gesetzgebers ergänzt.

Krankenhausärzte können damit nach Inkrafttreten der Beschlüsse Entlasspatienten in eingeschränktem Umfang Arznei-, Heil- und Hilfsmittel wie niedergelassene Ärzte verordnen.

Krankenhausärzte können bei der Verordnung von Arzneimitteln für längstens sieben Tage bei den Packungsgrößen nach oben abweichen, wenn die eigentlich vorgeschriebene kleinste Größe (N1) nicht vorrätig oder unüblich ist.

Patienten müssen ihre vom Krankenhausarzt mitgegebenen Rezepte binnen drei Tagen einlösen, oder sie verfallen, kündigte der unparteiische Vorsitzende des GBA, Professor Josef Hecken, an. So soll die Compliance kontrolliert werden.

Es gibt Fristen

Sieben Tage sind als Fristen auch bei für die Verordnung von Physiotherapien vorgegeben. Auch Hilfsmittel sollen vom Krankenhausarzt lediglich für diesen Zeitraum verordnet werden können. Soziotherapien dürfen gegen das Votum der Patientenvertretung nur für sieben Tage verschrieben werden.

Der GBA hat die gesetzlichen Vorgaben an einigen Stellen der gelebten Wirklichkeit angepasst. So sollen Kontinenzartikel für einen Monatsbedarfs verordnet werden können.

Auch Gehhilfen, Krankenbetten und Orthesen, sofern sie nicht individuell angefertigt wurden, sollen über die Sieben-Tage-Frist hinaus verordnet werden können.

ASV für Rheumapatienten

Bislang bestehende Zugangsbeschränkungen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) können entfallen.

Bei onkologischen und rheumatologischen Erkrankungen ist nach Inkrafttreten eines entsprechenden GBA-Beschlusses eine schwere Verlaufsform nicht mehr Voraussetzung. Die für die Teilnahme erforderlichen Mindestmengen wurden nach oben angepasst.

Die Vorgaben für eine ASV für Rheumapatienten sollen bis Juli zur Entscheidungsreife gebracht werden, hat Regina Klakow-Franck, Vorsitzende des GBA-Unterausschusses ASV angekündigt.

Bislang gibt es 32 Zulassungen für die neue Versorgungsform. Sie verteilen sich je zur Hälfte auf Teams zur Versorgung von gastro-intestinalen Tumoren und zur Behandlung von Tuberkulose. (af)

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