Gebärdensprache

Krankenkasse muss Kurs bezahlen

Veröffentlicht:

KOBLENZ. Droht Patienten krankheitsbedingt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Taubheit, muss die Krankenkasse ihnen die Kosten für einen Gebärdensprachkurs bezahlen. Der Kurs ist dann als Krankenbehandlung anzusehen, entschied kürzlich das Sozialgericht Koblenz.

Damit bekam ein Krankenversicherter recht, der an einer nicht heilbaren Hörstörung leidet. Sein Arzt bescheinigte ihm, dass die Erkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Taubheit führt.

Bevor er gar nichts mehr hören kann, wollte der Patient noch so schnell wie möglich die Gebärdensprache lernen. Sein Arzt attestierte ihm, wie wichtig das möglichst frühzeitige Lernen der Gebärdensprache sei. Die Kasse sollte daher entsprechende Kurse bezahlen.

Diese kam dem zwar zunächst nach, weigerte sich aber später: Gebärdensprachkurse gehörten nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das Sozialgericht Koblenz urteilte jedoch zugunsten des Versicherten. Die Teilnahme an solchen Kursen sei als Krankenbehandlung zu werten, für die die Krankenkassen bei medizinischer Notwendigkeit aufzukommen hätten. (fl/mwo)

Az.: S 14 KR 760/14

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Debatte um GKV-Finanzreform

Vertragsärzte setzen auf höhere Steuern für Tabak und Alkohol

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Ab wann darf ich jüngere Menschen auf Kasse gegen Herpes zoster impfen?

Prozesse werden teurer

Tipps: So können Praxen die Risiken für einen GOÄ-Streit minimieren

Bei Senioren

Hypothermie bei Sepsis – ein Warnsignal!

Lesetipps
Eine Blutdruckmessung

© CasanoWa Stutio / stock.adobe.com

Fallstricke in der Praxis

Häufige Fehler in der Hypertonie-Therapie: So geht’s besser!

Ein Mann im Hintergrund nimmt einen Schluck von einem Drink. Im Vordergrund stehen vier Flaschen mit alkoholischen Getränken.

© Axel Bueckert / stock.adobe.com

Analyse des Trinkverhaltens

Wie lebenslanger Alkoholkonsum das Darmkrebsrisiko steigert