Gebärdensprache

Krankenkasse muss Kurs bezahlen

Veröffentlicht:

KOBLENZ. Droht Patienten krankheitsbedingt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Taubheit, muss die Krankenkasse ihnen die Kosten für einen Gebärdensprachkurs bezahlen. Der Kurs ist dann als Krankenbehandlung anzusehen, entschied kürzlich das Sozialgericht Koblenz.

Damit bekam ein Krankenversicherter recht, der an einer nicht heilbaren Hörstörung leidet. Sein Arzt bescheinigte ihm, dass die Erkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Taubheit führt.

Bevor er gar nichts mehr hören kann, wollte der Patient noch so schnell wie möglich die Gebärdensprache lernen. Sein Arzt attestierte ihm, wie wichtig das möglichst frühzeitige Lernen der Gebärdensprache sei. Die Kasse sollte daher entsprechende Kurse bezahlen.

Diese kam dem zwar zunächst nach, weigerte sich aber später: Gebärdensprachkurse gehörten nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das Sozialgericht Koblenz urteilte jedoch zugunsten des Versicherten. Die Teilnahme an solchen Kursen sei als Krankenbehandlung zu werten, für die die Krankenkassen bei medizinischer Notwendigkeit aufzukommen hätten. (fl/mwo)

Az.: S 14 KR 760/14

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zur Mission Krankenkassenfinanzen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Wie sich Fehlinfos geraderücken lassen

Das Faktensandwich hilft im Umgang mit falsch vorinformierten Patienten

Lesetipps
Eine Kinderärztin hält im Rahmen einer Kinderimpfung gegen Meningokokken eine Spritze

© Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Neuerungen der STIKO-Impfempfehlungen

Meningokokken: Warum gerade Jugendliche geimpft werden sollten

Eine Ärztin führt eine körperliche Untersuchung bei einem Baby durch.

© Anna Ritter / stock.adobe.com

Sorgfältige Abklärung stets erforderlich

Hämatome bei Säuglingen: Immer Anzeichen für Kindesmisshandlung?