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Hohe Energie- und Sachkosten

Bundesrat fordert milliardenschweren Ausgleich für Arztpraxen und Kliniken

Der Bundesrat schlägt Alarm: Arztpraxen und Krankenhäuser bräuchten dringend finanzielle Hilfen, um die steigenden Energie- und Sachkosten zu refinanzieren. Richten sollen es der Bund und die Steuerzahler.

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„Jetzt muss der Bund rasch liefern, denn wenn nichts passiert, könnte die Energiekrise mit ihren explodierenden Kosten einen kalten Strukturwandel im Gesundheits- und Pflegesektor auslösen“: Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU).

„Jetzt muss der Bund rasch liefern, denn wenn nichts passiert, könnte die Energiekrise mit ihren explodierenden Kosten einen kalten Strukturwandel im Gesundheits- und Pflegesektor auslösen“: Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU).

© Jean MW / Geisler-Fotopress / picture alliance

Berlin. Die aktuelle Energieknappheit treibt den Bundesrat um. Die Länderkammer hat am Freitag auf Antrag von Baden-Württemberg,Bayern und Schleswig-Holstein den Bund einstimmig aufgefordert, Arztpraxen, Krankenhäuser, Reha- und Vorsorgeeinrichtungen, Pflegeheime und medizinische Einrichtungen vor einer „existenzbedrohenden Lage“ zu schützen.

Die Bundesregierung solle „unverzüglich“ einen Gesetzentwurf einbringen, der die „außerordentlich steigenden Energie-und Sachkosten“ abfedern könne, hieß es.

Die Länder stellen sich Regelungen im Krankenhausentgeltgesetz und der Bundespflegesatzverordnung vor, um die nicht refinanzierten Kostensteigerungen des laufenden und des kommenden Jahres auszugleichen. Dafür sollen rückwirkend zum 1. Juli Zuschläge auf die in die Krankenhausbudgets einbezogenen Entgelte bezahlt werden.

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Holetschek warnt vor „explodierenden Kosten“

Der bayrische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) warnte: „Jetzt muss der Bund rasch liefern, denn wenn nichts passiert, könnte die Energiekrise mit ihren explodierenden Kosten einen kalten Strukturwandel im Gesundheits- und Pflegesektor auslösen.“

Es gehe um Mehrkosten von 1,3 Milliarden Euro im Krankenhaussektor für das Jahr 2023, sagte Holetschek unter Berufung auf Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

Von den Hilfen erfasst werden sollen ausweislich des Beschlusses ausdrücklich auch die Arztpraxen. Dafür seien bislang von bestehenden Regelungen und Verträgen nicht erfasste Kostensteigerungen zu identifizieren und zu kompensieren. Von einem „wichtigen Signal an die Praxen“, sprachen am Freitag Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.

„Viele Praxen sind für die Behandlung von Patienten auf teilweise sehr energieintensive Apparaturen angewiesen und haben daher auch einen sehr hohen Stromverbrauch“, argumentierte KVBW-Chef Dr. Norbert Metke.

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Die vom Bundesrat geforderte Bundesgesetzgebung soll auch die Kostenträger erfassen. Die zusätzlichen Kosten für die die Gesundheits-und Pflegeeinrichtungen sollen über Zuschüsse aus Steuermitteln an die Gesetzliche Krankenversicherung refinanziert werden.

Speziell für die Pflegeheime fordert die Länderkammer einen Mechanismus, der außerordentliche Kostensteigerungen in den Einrichtungen zum Beispiel bei den Eigenanteilen auffängt, „ohne dass die Kosten den Pflegebedürftigen zur Last fallen“.

Die Forderungen der Länder fallen nicht unversehens aus dem blauen Himmel. Tatsächlich hat die Gesundheitsministerkonferenz bereits am 22. Juni mit einstimmigem Beschluss das Bundesgesundheitsministerium gebeten, kurzfristig auf eine gesetzliche Regelung für einen Inflationsausgleich in Arztpraxen, Krankenhäusern sowie Reha- und Vorsorgeeinrichtungen hinzuwirken, um die Liquidität dieser Einrichtungen rasch zu sichern.

„Dieser Bitte ist das BMG bislang weder nachgekommen noch zeichnet sich eine entsprechende Initiative ab“, heißt es in der Begründung des am Freitag gefassten Beschlusses. (af)

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