Bundesrat

Länderkammer billigt Gesetz zur Masernimpfpflicht

Veröffentlicht:

Berlin. Das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention kann wie vorgesehen im kommenden Jahr in Kraft treten. Von 1. März an müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind, wenn sie sie in einer Kita oder Schule anmelden. Der Bundesrat hat die gesetzliche Impfpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen am Freitag gebilligt.

Auch für die Aufnahme in Heimen oder die Unterbringung in Asylbewerberunterkünften ist die Masernimpfung dann Voraussetzung. Ebenfalls von der Impfpflicht erfasst sind Beschäftigte solcher Einrichtungen oder im medizinischen Bereich.

Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – durch ein ärztliches Attest erbracht werden.

Bei Verstößen gegen die Impfpflicht droht ein Bußgeld bis zu 2500 Euro. Dies kann auch gegen Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen. Nicht geimpfte Mitarbeiter in den genannten Einrichtungen müssen dann ebenfalls mit Bußgeldern rechnen.

In dem Gesetz sind noch weitere Regelungen enthalten: Unter anderem ein Werbeverbot für Schönheitsoperationen, die sich ausschließlich oder überwiegend an Jugendliche richten. Außerdem wird mit dem Gesetz das Wiederholungsrezept eingeführt. Es ermöglicht Ärzten, eine Verordnung auszustellen, die Apotheken eine bis zu dreimal wiederholte Abgabe eines Arzneimittels erlaubt. Ebenfalls neu ist der Anspruch von Missbrauchs- oder Gewaltopfern auf Kostenübernahme einer vertraulichen Spurensicherung am Körper und auf Rückstände von K.o.-Tropfen.

„Das von der Bundesregierung beschlossene Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention trägt dazu bei, den Schutz für alle vor dieser Erkrankung zu erhöhen“, sagte Hessens Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne). „Wir werden das Gesetz so umsetzen, dass sein Zweck effektiv verfolgt wird, dabei aber die Belastungen für alle Beteiligten so gering wie möglich sind.“

Mit dem Beschluss wird zudem die Möglichkeit geschaffen, dass Apotheken Grippeimpfungen im Rahmen von regionalen Modellprojekten anbieten.„Wir wollen dazu beitragen, dass mehr Menschen in Deutschland gegen Grippe geimpft werden. Apotheken sind niedrigschwellige Anlaufstellen für Millionen Menschen, die kompetente Gesundheitsberatung vor Ort suchen“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, nach Verkündung des Bundesratsbeschlusses. (bar)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzentwurf im Landtag

SPD in Baden-Württemberg wirbt für mobile Gemeindeschwestern

Ab 2026 werden auch stationäre Zwei-Tages-Fälle erfasst

Hybrid-DRG-Katalog erhält 100 neue OPS-Kodes

Das könnte Sie auch interessieren
Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

© Spinger Medizin Verlag

Vitamin C als hochdosierte Infusionstherapie

Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Daktyloskopische Nebenwirkungen

Wenn die Krebstherapie die „Identität“ verändert

Lesetipps
Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus

Abstraktes buntes Bild vieler Bücher die umherschwirren.

© 100ME / stock.adobe.com

Empfehlungs-Wirrwarr

Drei Hypertonie-Leitlinien: So unterscheiden sie sich

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung