Bundesrat

Länderkammer billigt Gesetz zur Masernimpfpflicht

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Berlin. Das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention kann wie vorgesehen im kommenden Jahr in Kraft treten. Von 1. März an müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind, wenn sie sie in einer Kita oder Schule anmelden. Der Bundesrat hat die gesetzliche Impfpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen am Freitag gebilligt.

Auch für die Aufnahme in Heimen oder die Unterbringung in Asylbewerberunterkünften ist die Masernimpfung dann Voraussetzung. Ebenfalls von der Impfpflicht erfasst sind Beschäftigte solcher Einrichtungen oder im medizinischen Bereich.

Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – durch ein ärztliches Attest erbracht werden.

Bei Verstößen gegen die Impfpflicht droht ein Bußgeld bis zu 2500 Euro. Dies kann auch gegen Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen. Nicht geimpfte Mitarbeiter in den genannten Einrichtungen müssen dann ebenfalls mit Bußgeldern rechnen.

In dem Gesetz sind noch weitere Regelungen enthalten: Unter anderem ein Werbeverbot für Schönheitsoperationen, die sich ausschließlich oder überwiegend an Jugendliche richten. Außerdem wird mit dem Gesetz das Wiederholungsrezept eingeführt. Es ermöglicht Ärzten, eine Verordnung auszustellen, die Apotheken eine bis zu dreimal wiederholte Abgabe eines Arzneimittels erlaubt. Ebenfalls neu ist der Anspruch von Missbrauchs- oder Gewaltopfern auf Kostenübernahme einer vertraulichen Spurensicherung am Körper und auf Rückstände von K.o.-Tropfen.

„Das von der Bundesregierung beschlossene Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention trägt dazu bei, den Schutz für alle vor dieser Erkrankung zu erhöhen“, sagte Hessens Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne). „Wir werden das Gesetz so umsetzen, dass sein Zweck effektiv verfolgt wird, dabei aber die Belastungen für alle Beteiligten so gering wie möglich sind.“

Mit dem Beschluss wird zudem die Möglichkeit geschaffen, dass Apotheken Grippeimpfungen im Rahmen von regionalen Modellprojekten anbieten.„Wir wollen dazu beitragen, dass mehr Menschen in Deutschland gegen Grippe geimpft werden. Apotheken sind niedrigschwellige Anlaufstellen für Millionen Menschen, die kompetente Gesundheitsberatung vor Ort suchen“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, nach Verkündung des Bundesratsbeschlusses. (bar)

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