Beratung im Parlament

Lambrecht wirbt für Stärkung der Kinderrechte im Grundgesetz

Justizministerin Christine Lambrecht hat erneut um Zustimmung geworben, Kinderrechte ausdrücklich ins Grundgesetz zu schreiben. Aus Sicht von Kinder- und Jugendärzten springt das Vorhaben zu kurz.

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Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstag erstmals über die von der Regierung eingebrachte Grundgesetzänderung zur Stärkung der Rechte von Kindern debattiert. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte, es bestehe nunmehr die „historische Chance, etwas ganz Wichtiges und Wertvolles für unsere Kinder zu tun – und diese Chance sollten wir unbedingt ergreifen“.

Die Coronavirus-Pandemie zeige, wie schutzbedürftig Kinder seien, sagte Lambrecht. Deshalb sei es an der Zeit, Kinderrechte im Mittelpunkt des Rechtssystems sichtbar zu machen. Dieser Mittelpunkt sei das Grundgesetz.

„Kindeswohl angemessen berücksichtigen“

Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag 2018 auf Drängen der Sozialdemokraten vereinbart, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Für Grundgesetzänderungen sind allerdings Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat notwendig. Die Koalition ist somit auf Zustimmung der Opposition angewiesen.

Laut Regierungsentwurf soll das Grundgesetz um die folgende Passage erweitert werden: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Kritik der Kinder- und Jugendärzte

Bei Kinder- und Jugendärzten stößt das Vorhaben zwar grundsätzlich auf Zustimmung. Allerdings seien die von der Koalition gewählten Formulierungen zu halbherzig geraten. So fehle zum einen der ausdrückliche Hinweis, Kinder und ihre Bedürfnisse „fördern“ zu wollen. Deren Interessen zu achten und zu schützen reiche nicht.

Ein weiterer Kritikpunkt entzündet sich daran, dass das Kindeswohl laut Formulierung der Koalition nur „angemessen“ berücksichtigt werden soll. Das widerspreche der UN-Kinderrechtskonvention. Dort sei von einem vorrangigen Recht der Kinder die Rede, hatte der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Dr. Thomas Fischbach, gegenüber der „Ärzte Zeitung“ betont. (hom/dpa)

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