Organspende

Landesärztekammer Hessen für Einführung der Widerspruchsregelung

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Bad Nauheim. Die Landesärztekammer Hessen unterstützt die von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg angeregte neuerliche Debatte über die Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende. Eine entsprechende Resolution verabschiedete die Delegiertenversammlung der Kammer am Samstag in Bad Nauheim. Gleichzeitig sprach sich die Versammlung für die Einführung einer solchen Widerspruchslösung aus.

Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg hatten am Freitag im Bundesrat eine entsprechende Initiative gestartet. Sollte sie beschlossen werden, würden die Länder damit die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz (TPG) auf den Weg zu bringen.

Am Freitag wurde der Entschließungsantrag im Bundesrat formal in die zuständigen Fachausschüsse überwiesen. Sobald die zu einer Beschlussempfehlung kommen, wird er dem Plenum der Länderkammer zum Beschluss vorgelegt. (eb)

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