Kommentar zu Cannabis

Lebensqualität zählt

Von Jana Kötter Veröffentlicht:

Die Debatte um den medizinischen Einsatz von Cannabis hat neue Nahrung bekommen. Dabei geht es um mehr als die Teil-Legalisierung einer Droge.

Es geht darum, mit Vorurteilen aufzuräumen und betroffene Schmerzpatienten vor Stigmatisierung zu schützen. Denn mit lethargisch dreinblickenden Dauer-Kiffern haben jene, die eine Ausnahmegenehmigung für Medizinalhanf beantragen, nichts gemein.

Geschätzte vier Millionen Cannabiskonsumenten gibt es in Deutschland; in den Suchtberatungsstellen liegen sie mit 60 Prozent an der Spitze der Ratsuchenden.

Besonders Jugendliche und junge Erwachsene sind gefährdet: Die Mehrheit der unter 25-Jährigen, die nach dem Konsum von illegalen Drogen in ambulanten oder stationären Einrichtungen behandelt wird, kommt als Folge ihres Cannabiskonsums.

Psychosen sind dafür nur ein Beispiel.

Prävention ist angesichts dieser Fakten wichtiger denn je zuvor. Doch der Auftrag, die Jungen zu schützen, darf nicht verhindern, den - oftmals älteren - Schmerzpatienten ein Stück Lebensqualität zurückzugeben.

Es ist gut, dass die Debatte um den medizinischen Einsatz von Cannabis nun versachlicht wird. Für die Patienten geht es um die Linderung von Schmerzen - nicht um die Bannung der Suchtgefahr.

Lesen Sie dazu auch: Cannabis für Schwerkranke: Koalition will Hürden abbauen

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Dr. Thomas Georg Schätzler 04.02.201518:31 Uhr

Rezepturarzneimittel als BTM-Rezept

Tetrahydrocannabinol (THC) als Dronabinol (ATC A04AD10) wirkt antiemetisch, appetitstimulierend, schmerzlindernd, entzündungshemmend, muskelentspannend, dämpfend und psychotrop. Cave: Es wirkt zentral sympathomimetisch. Die Wirkung setzt in ca. 60 Minuten ein. Psychotrope Effekte halten 4-6 Stunden, die Appetitstimulation bis zu 24 Stunden an. Das Betäubungsmittelrezept (BTM) kann mit dem Rezepturarzneimittel folgendermaßen ausgestellt werden:

BTM-Rezeptur für Dronabinoltropfen in Neutralöl 2,5 %:
Dronabinol 0,25 g
Neutralöl ad 10,00 g NRF 11,4 (Oleum neutrale Miglyol 812)

Dosierung einschleichend beginnend mit 2 x 3 Tropfen (2 x 2,5 mg) täglich.

In der GKV n i c h t erstattungsfähig (Regress!). Ausschließlich privat verordnungsfähig. Dosierung gemäß schriftlicher Gebrauchsanweisung.
Die höchstmögliche Verschreibungsmenge beträgt 500 mg Dronabinol pro Monat.
Hersteller von Dronabinol: Bionorica Ethics und THC Pharm

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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