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Reform der Approbationsordnung

Medizinstudium: DGIM will Hausarztinternisten stärker einbinden

Der Referentenentwurf zur Approbationsordnung ist bereits überarbeitet worden. Gut so, sagt die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin. Aber sie findet: Es ginge noch besser.

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Der Entwurf zur Reform der Approbationsordnung sollte die hausärztlichen Internisten sowie die Hochschulambulanzen stärker berücksichtigen, fordert die DGIM.

Der Entwurf zur Reform der Approbationsordnung sollte die hausärztlichen Internisten sowie die Hochschulambulanzen stärker berücksichtigen, fordert die DGIM.

© HNFOTO / stock.adobe.com

Wiesbaden. Nachbesserungsbedarf beim bereits überarbeiteten Referentenentwurf zur Approbationsordnung sieht die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM). Zwar greife die vorgelegte Überarbeitung wesentliche Kritikpunkte am Vorgängerentwurf auf, was für einen konstruktiven und zielführenden Prozess spreche, sagt DGIM-Generalsekretär Professor Georg Ertl. Gleichzeitig gebe es aber noch Verbesserungsbedarf.

So spreche der aktuelle Entwurf weiter an vielen Stellen von Allgemeinmedizin und meine dabei die hausärztliche Versorgung, kritisiert Professor Andreas Stallmach, Vorsitzender der Kommission Aus- und Weiterbildung der DGIM.

Dabei würden 30 Prozent der hausärztlichen Versorgung heute von hausärztlichen Internistinnen und Internisten erbracht. Um die Versorgungsrealität korrekt abzubilden, müsse sichergestellt werden, dass etwa Blockpraktika im Bereich der hausärztlichen Versorgung auch in internistischen Praxen abgeleistet werden können, fordert Stallmach.

Es kämen schließlich mit der verpflichtenden Ausbildung in Praxen rein zahlenmäßig Herausforderungen auf das Gesundheitssystem zu, die selbst unter Einbeziehung der internistischen Hausarztpraxen kaum zu stemmen, mahnt Ertl.

Hochschulambulanzen stärker einbeziehen

Der aktuelle Referentenentwurf sehe außerdem vor, dass Hochschulambulanzen zwar an der Studierendenausbildung teilnehmen können, beschränke aber den Anteil der Ausbildungsplätze auf zehn Prozent und auf zwei Jahre. „Hier fordern wir in Übereinstimmung mit der AWMF und dem Medizinischen Fakultätentag eine Erhöhung auf 30 Prozent, um überhaupt ausreichend ambulante Kapazitäten für die Studierendenausbildung zur Verfügung zu haben“, so DGIM-Experte Stallmach.

Hochschulambulanzen leisteten einen wichtigen Beitrag zur Regelversorgung und zeichneten sich durch eine große Nähe zu Forschung und Wissenschaft aus, betont DGIM-Generalsekretär Ertl. Dies seien Benefits, von denen Studierende nur profitieren könnten, da sie sich in Hochschulambulanzen aktuelles Fachwissen aneignen könnten.

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